LFDK: Allgemeine Projektförderung 2027 - I
01.10.2026 – 15.11.2026
Die Allgemeine Projektförderung ermöglicht, dass regelmäßig neue Projektvorhaben gefördert werden. Ziel der Projektförderung ist es, freien Ensembles künstlerisch überzeugende Projekte zu ermöglichen, die professionellen Maßstäben genügen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter haben – förderfähig sind aber auch andere Formate wie zum Beispiel Labore oder Symposien.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen auch Gruppen, die durch die Konzeptions-, Spitzen-, Exzellenz- oder Mittelzentrenförderung des Landes gefördert werden. Bei diesen Anträgen muss es sich jedoch um ein klar abgrenzbares, zusätzliches Projekt handeln – Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes ist ebenfalls ausgeschlossen.
Nicht gefördert werden Projekte, die obligatorisch im Rahmen von Ausbildungsgängen sind sowie reine Amateurtheaterprojekte.
Fördervoraussetzungen
- Geschäfts- oder Wohnsitz des Antragsstellenden muss in NRW liegen.
Rechtliche Grundlage
Fördergrundsätze zur Unterstützung von Theater- und Tanzprojekten durch das Land Nordrhein-Westfalen (Fördergrundsätze Allgemeine Projektförderung Freie Darstellende Künste)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenPDF, 8.12 MB
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