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Landesinitiative Europa-Schecks 2026

Europa zu den Menschen bringen - das macht die Landesinitiative Europa-Schecks möglich, indem sie zivilgesellschaftliches Europa-Engagement unterstützt.
Antragsfrist:
01.10.2025 01.08.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Schulen und Bildungseinrichtungen
Träger von Ersatzschulen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Schulen und Bildungseinrichtungen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Träger von Ersatzschulen
Europa
Zuschuss/Zuweisung

Mit der Landesinitiative Europa-Schecks unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kleine und größere Projektideen, die sich für Europa stark machen. Engagierte aus Vereinen, Schulen, Kommunen, Organisationen und weitere zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure können sich laufend digital um eine Unterstützung von bis zu 25.000 Euro bewerben. Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Die unterstützen Projekte sind so vielfältig wie Europa selbst - von Podiumsdiskussionen über Workshops, Lesungen, grenzüberschreitende Begegnungen bis hin zu Social-Media-Projekten ist alles dabei. Alle Ideen haben gemein, dass sie Europa oder die Europäische Union inhaltlich in den Mittelpunkt stellen. Das kann zum Beispiel eine städtepartnerschaftliche Begegnung zum Thema grenzüberschreitende Fachkräftegewinnung oder ein Schulprojekt zu Nachhaltigkeit und Klimawandel in Europa sein. Die Europa-Schecks sorgen dafür, dass Europa für die Menschen erlebbar wird und lokal sichtbar ist.

Die Europa-Schecks sind kein Förderprogramm, sondern eine Landesinitiative ähnlich einem Wettbewerb. Zu jeder Bewerbungsrunde erfolgt eine Bestenauswahl aus den eingegangenen Anträgen. Anträge auf Europa-Schecks können laufend digital beantragt werden. 
Nicht unterstützt werden regelmäßig stattfindende Veranstaltungen und Projekte mit fehlendem Europafokus (z.B. Stadtfeste, Musik-, Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen).


Sie interessieren sich für die Europa-Schecks? Nutzen Sie gerne unser Beratungsangebot vor Antragstellung.

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Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Bewerben können sich beispielsweise

  • rechtsfähige Vereine (e.V.), zum Beispiel Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,
  • Schulen und Hochschulen,
  • außerschulische Bildungseinrichtungen,
  • Städte, Kreise und Gemeinden,
  • kirchliche und freie Träger,
  • Initiativen und Verbände,
    und weitere zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.


Nicht berechtigt sind:

  • Privatpersonen/natürliche Personen,
  • Parteien sowie deren Unterorganisationen und parteinahe Stiftungen,
  • Personengesellschaften und juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht,
  • Organisationen, die sich gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung wenden.

Fördervoraussetzungen

  • Voraussetzung für eine Unterstützung durch die Landesinitiative Europa-Schecks ist, dass • der Sitz des Antragstellers in Nordrhein-Westfalen ist, • sich das Vorhaben an Bürgerinnen und Bürger in/aus Nordrhein-Westfalen richtet, • das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen oder in einem Land des Europarates stattfindet, • das Vorhaben Europa öffentlichkeitswirksam und kreativ mittels (sozialer) Medien darstellt und so eine große Reichweite erzielt, • das Vorhaben einen maximalen Durchführungszeitraum von drei Monaten hat und bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen wird.
  • Jedes Projekt muss sich inhaltlich mit Europa oder der Europäischen Union befassen und den Europagedanken in Nordrhein‑Westfalen verankern. Darüber hinaus muss jedes Projekt mindestens zwei der folgenden Wirkungsziele erfüllen: – Wissen über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa vermitteln – Frieden, Freiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – neue, bisher europaferne Zielgruppen erreichen – Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder aufbauen – neue grenzüberschreitende Partnerschaften initiieren – Begegnungen mit Partnerinnen und Partnern aus Ländern des Europarates ermöglichen – junge Menschen in der europäischen Ausrichtung ihres (beruflichen) Werdegangs unterstützen – zum European Green Deal beitragen (z. B. Klimaschutz, Nachhaltigkeit) Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in den aktuellen Teilnahmebedingungen.

Rechtliche Grundlage

Teilnahmebedingungen Landesinitiative Europa-Schecks

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
  • Bezirksregierung Münster
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Die Antragstellung auf Europa-Schecks ist laufend zu fünf Stichtagen (Bewerbungsfristen) im Jahr möglich. Eine Bewerbung für das Folgejahr einzureichen ist lediglich zum Stichtag 1. Dezember möglich. An den anderen vier Stichtagen können lediglich Projekte eingereicht werden, die noch im selben Jahr umgesetzt werden.

Die Bewerbungsfristen für die Landesinitiative Europa-Schecks sind:

1. Dezember (Anträge für Vorhaben für das Folgejahr)
1. Februar
1. April
1. Juni
1. August

Die Antragstellung läuft ausschließlich ditigal, ebenso Mittelabruf und Verwendungsnachweis. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Projektbeginn online eingehen. Einen Link zum Antrag finden Sie auf dieser Seite.

Ein Projektzuschuss von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keinen Mindestbetrag, wir unterstützen kleine und auch größere Projekte. Ein Eigenanteil ist nicht notwendig, allerdings je nach Projekt gerne gesehen, beispielsweise in Form von ehrenamtlichem Engagement. Wichtig ist, dass die beantragten Mittel im Verhältnis zur geplanten Wirkung und Reichweite des Projekts stehen – je höher der Antrag, desto strenger wird er bewertet.

Zu jedem Stichtag werden alle bis dahin eingegangenen Anträge einzeln bewertet und untereinander verglichen. Die Bestenauswahl nimmt in der Regel 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Im Anschluss verschickt die Bezirksregierung Münster die Zu- und Absagen per Mail.
Wesentliche Änderungen – z. B. beim Finanzierungsplan oder bei der Umsetzung nach Zusage – müssen vorab mit der Bezirksregierung Münster abgestimmt werden. Ohne Zustimmung können die geänderten Ausgaben nicht anerkannt werden.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wir freuen uns, wenn beispielsweise eine Institution in Nordrhein-Westfalen ihr Vorhaben auch grenzüberschreitend mit einem anderen Land oder mit europäischen Kooperationspartnern plant (z.B. im Rahmen einer Städtepartnerschaft).
Bei Auslandsreisen werden insbesondere Anträge in der Bestenauswahl berücksichtigt, die Projekte mit unseren regionalen Partnerländern und -regionen von Nordrhein-Westfalen planen.

Dazu gehören:

Hauts-de-France (Frankreich) und Schlesien (Polen)(das Regionale Weimarer Dreieck)
Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
Piemont (Italien)
Nordmazedonien
Schottland (Vereinigtes Königreich)
Dnipropetrowsk (Ukraine, im Aufbau)
Ungarn
Israel

Reisen, (Schüler)Austausche, Klassenfahrten oder Begegnungen, die hauptsächlich touristischen Zwecken dienen und wenig mit europäischen/europapolitischen Themen zu tun haben, werden nicht mit Europa-Schecks unterstützt.

Weiterführende Links und Downloads