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Landesförderung Rückkehr NRW

Das Projekt „Landesförderung Rückkehr NRW“ unterstützt rückkehrwillige Drittstaatsangehörige aus NRW durch individuelle Sachleistungsförderung zur nachhaltigen ökonomischen Reintegration im Herkunftsland.
Antragsfrist:
14.01.2026 28.02.2026
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Flucht
Zuschuss/Zuweisung
    • Das Projekt „Landesförderung Rückkehr NRW“ unterstützt rückkehrwillige Drittstaatsangehörige aus NRW durch individuelle Sachleistungsförderung zur nachhaltigen ökonomischen Reintegration im Herkunftsland. Gefördert werden insbesondere Existenzgründung und Arbeitsmarktintegration in Fällen, in denen bestehende Bundes- oder EU-Programme nicht ausreichen. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnerorganisationen vor Ort.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

    • Micado Migration gGmbH


Fördervoraussetzungen

  • hinreichende Expertise im Bereich der Rückkehrhilfe

Rechtliche Grundlage

§§ 23 und 44 LHO

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung Arnsberg