Landesförderung Rückkehr NRW
Antragsfrist:
14.01.2026 – 28.02.2026
14.01.2026 – 28.02.2026
Antragstellung möglich
Private Unternehmen
Flucht
Zuschuss/Zuweisung
- Das Projekt „Landesförderung Rückkehr NRW“ unterstützt rückkehrwillige Drittstaatsangehörige aus NRW durch individuelle Sachleistungsförderung zur nachhaltigen ökonomischen Reintegration im Herkunftsland. Gefördert werden insbesondere Existenzgründung und Arbeitsmarktintegration in Fällen, in denen bestehende Bundes- oder EU-Programme nicht ausreichen. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnerorganisationen vor Ort.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Micado Migration gGmbH
Fördervoraussetzungen
- hinreichende Expertise im Bereich der Rückkehrhilfe
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-Mail