Kunstvereine NRW 2027
01.07.2026 – 15.09.2026
Kunstvereine präsentieren und vermitteln junge, zeitgenössische Kunst und künstlerische Positionen. Sie bieten Künstlerinnen und Künstlern Ausstellungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und leisten mit Begleitveranstaltungen und Rahmenprogrammen einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung. Sie ermöglichen künstlerische Experimente und haben eine große Innovationskraft. In NRW sind sie Teil der agilen, innovativen, vielfältigen und attraktiven Kulturlandschaft und werden in ihrer Arbeit durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW unterstützt. Dabei erfolgt die Förderung auf zwei Gebieten, und zwar durch die Förderung von Ausstellungsprojekten sowie durch die Profil- und Programmförderung.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Kunstvereine in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von ihrer personellen Ausstattung, inhaltlichen Programmatik, strukturellen Voraussetzungen sowie lokaler bis internationaler Wahrnehmung. Voraussetzung ist eine Trägerschaft durch eine gemeinnützige juristische Person (z. B. Verein oder Stiftung). Des Weiteren muss bei dem Antragsteller/der Antragstellerin die Absicht und die Fähigkeit bestehen, zeitgenössische Kunst (durch Ausstellung und Vermittlung) zu fördern und einen Beitrag zur Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit aktueller Kunst zu leisten sowie damit zum kulturellen Leben der Gesellschaft in NRW beizutragen.
Fördervoraussetzungen
- Anlagen müssen unterschrieben hochgeladen werden
Rechtliche Grundlage
Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und kulturellen Bildung
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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