Direkt zum Inhalt

Kulturelle Bildung - sonstige Projekte

Hier können Anträge für das Programm "Kultur und Weiterbildung" sowie für weitere Einzelprojekte gestellt werden. ​
Antragsfrist:
01.01.2023 15.12.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Schulen und Bildungseinrichtungen
Träger von Ersatzschulen
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Schulen und Bildungseinrichtungen
Stiftungen
Träger von Ersatzschulen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Weiterbildung
Kinder und Jugend
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Hier können Anträge für das Programm "Kultur und Weiterbildung" sowie für weitere Einzelprojekte gestellt werden. ​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kunst- und Kultureinrichtungen, 
  • Künstlerinnen und Künstler, 
  • Weiterbildungseinrichtungen​.

Fördervoraussetzungen

  • Fördervoraussetzungen entsprechend den Förderhinweisen

Rechtliche Grundlage

Allgemeine Kulturförderrichtlinie NRW

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW)