Kulturelle Bildung - sonstige Projekte
Antragsfrist:
01.01.2023 – 15.12.2026
01.01.2023 – 15.12.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Schulen und Bildungseinrichtungen
Träger von Ersatzschulen
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Schulen und Bildungseinrichtungen
Stiftungen
Träger von Ersatzschulen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Weiterbildung
Kinder und Jugend
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung
Hier können Anträge für das Programm "Kultur und Weiterbildung" sowie für weitere Einzelprojekte gestellt werden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Kunst- und Kultureinrichtungen,
- Künstlerinnen und Künstler,
- Weiterbildungseinrichtungen.
Fördervoraussetzungen
- Fördervoraussetzungen entsprechend den Förderhinweisen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-Mail