Kultur und Schule
01.01.2024 – 31.05.2026
Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch eine vielfältige Kulturlandschaft aus. Es gibt viele Künstlerinnen und Künstler und Orte, die dazu einladen, Kunst und Kultur hautnah zu erleben. Hier setzt das Landesprogramm „Kultur und Schule“ an. Dabei sind alle Kultursparten willkommen: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film oder neue Medien. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen. Sie ermöglichen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur – unabhängig vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien.
- Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Fördervoraussetzungen
- siehe Richtlinie
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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