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Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit den Kultur-Schecks öffentlich zugängliche oder niedrigschwellige kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum.
Antragsfrist:
29.06.2026 28.01.2027
Antragstellung möglich

Verbände
Vereine
Bürgerinitiativen
Öffentliche Unternehmen
Kinder und Jugend
Kunst und Kultur
Ehrenamt
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit den Kultur-Schecks öffentlich zugängliche oder niedrigschwellige kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs. Auch kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können einen Antrag stellen, sofern sie über eine rechtsfähige Trägerstruktur verfügen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass sich der Sitz der Organisation oder ihr wesentlicher Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens befindet.​

Fördervoraussetzungen

  • Die Bedingungen der Förderrichtlinie müssen erfüllt sein.
  • Insbesondere muss sich der Sitz der Organisation oder ihr wesentlicher Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens befinden.

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung kultureller Veranstaltungen im ländlichen Raum („Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen“)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kultur-sch…

Dort finden Sie die laufend aktualisierten Fragen und Anworten.