Künstlerinnen und Künstler in die KiTa
Antragsfrist:
01.11.2024 – 16.03.2026
01.11.2024 – 16.03.2026
Antragstellung momentan nicht möglich
Künstlerinnen und Künstler
Vereine
Städte, Kreise, Gemeinden
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Kinder und Jugend
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Fördervoraussetzungen
- Die Künstlerinnen oder Künstler müssen Mitglied der Künstlersozialkasse sein oder mit Einnahmen aus künstlerisch-kreativen Tätigkeiten überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten
- Durch die Antragstellenden ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.
Rechtliche Grundlage
§23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenWeiterführende Links und Downloads
Weiterführender Link
https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kuenstlerinnen-und-kuenstler-die-kita