Künstlerinnen und Künstler in die KiTa
01.11.2024 – 16.03.2026
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Fördervoraussetzungen
- Die Künstlerinnen oder Künstler müssen Mitglied der Künstlersozialkasse sein oder mit Einnahmen aus künstlerisch-kreativen Tätigkeiten überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten
- Durch die Antragstellenden ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.
Rechtliche Grundlage
§23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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