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Künstlerinnen und Künstler in die KiTa

Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern.
Antragsfrist:
01.11.2024 16.03.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Kinder und Jugend
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.

Fördervoraussetzungen

  • Die Künstlerinnen oder Künstler müssen Mitglied der Künstlersozialkasse sein oder mit Einnahmen aus künstlerisch-kreativen Tätigkeiten überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten
  • Durch die Antragstellenden ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.

Rechtliche Grundlage

§23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land
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