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Konzeptionsförderung Tanz und Theater 2026 bis 2028

Die Konzeptionsförderung ist Baustein einer abgestimmten Gesamtfördersystematik des Landes NRW für die Freien Darstellenden Künste und richtet sich an kontinuierlich in NRW wirkende Künstlerinnen und Künstler.
Antragsfrist:
15.11.2025 30.12.2025
Antragstellung in Kulanz

Künstlerinnen und Künstler
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Die Konzeptionsförderung, als Förderbaustein der Freien Darstellenden Künste des Landes, richtet sich an kontinuierlich in Nordrhein-Westfalen arbeitende Künstlerinnen und Künstler, Ensembles sowie künstlerische Initiativen. Die Förderung hat das Ziel für die Entwicklung und Umsetzung künstlerischer Projekte mehr Planungssicherheit und damit verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Konzeptionsförderung wird für die Dauer von drei Jahren von 2026 bis 2028 gewährt und umfasst eine Zuwendung zwischen 25.000 und 40.000 Euro pro Jahr.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen, Personenzusammenschlüsse (z.B. GbR) und Einzelpersonen, die seit vielen Jahren kontinuierlich und erfolgreich in Nordrhein-Westfalen arbeiten und hier ihren Sitz haben. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen mit ihrer Bewerbung künstlerische Projekte aus dem Bereich der Freien Darstellenden Künste realisieren. Nicht antragsberechtigt sind Ensembles und Einrichtungen, die institutionell gefördert werden.

Fördervoraussetzungen

  • Sitz in NRW

Rechtliche Grundlage

Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW)