Kommunales Integrationsmanagement NRW
21.08.2025 – 31.10.2025
Durch das Kommunale Integrationsmanagement soll eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in die Gesellschaft erreicht werden. Hierzu sollen die Kommunen gestärkt und die intra- und interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden.
Das Kommunale Integrationsmanagement besteht aus drei verschiedenen Bausteinen:
1. Betrieb eines strategischen Managements in den Kommunen,
2. Durchführung eines Case Managements vor Ort und
3. Verstetigung der Arbeit in den örtlichen Ausländer- und Einbürgerungsbehörden.
Im Rahmen dieses Förderprogramms können Anträge auf Förderung für die Bausteine 1 und 2 gestellt werden.
Die Antragsfrist für diese Fördermaßnahme ist abgelaufen.
Die für das Förderprogramm zuständige Stelle erlaubt aktuell Antragstellung in Kulanz. Eine Bearbeitung in Kulanz eingereichter Anträge ist nicht garantiert.Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Betrieb eines Kommunales Integrationszentrum
- Angliederung der Koordinationsstellen an das Kommunale Integrationszentrum
- Vorlage eines Konzeptes zur Umsetzung des KIM auf Basis des Handlungskonzeptes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes
- Eine Lenkungsgruppe der maßgeblichen verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Integrationsakteurinnen beziehungsweise Integrationsakteure auf Leitungsebene
- Einsatz von qualifizierten Fachkräften gemäß der Förderrichtlinie
- Ggf. Vorlage eines mit den Beratungsansätzen abgestimmten Case Management Konzeptes
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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