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Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft

Hitze, Dürre, Starkregen - der Klimawandel bringt häufiger Extremwetter mit sich. Das Ruhrgebiet als größter Ballungsraum Deutschlands ist davon besonders stark betroffen. Um die Lebensqualität im Ruhrgebiet zu erhalten, unterstützt die Förderung "Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft" Kommunen sowie Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen dabei, Regenwasser zu speichern, zu versickern und zu verdunsten, um die negativen Folgen des Klimawandels abzumildern.
Antragsfrist:
25.04.2022 31.12.2030
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Private Unternehmen
Umwelt- und Naturschutz
Stadtentwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Durch mehr blau-grüne Infrastruktur wird das Ruhrgebiet widerstandsfähiger gegen den Klimawandel gemacht. Das wichtigste Ziel des Förderprogramms ist es, im Ruhrgebiet befestigte Flächen von der Mischkanalisation abzukoppeln. Abkopplung bedeutet, Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten, sondern es zu speichern, es versickern und verdunsten zu lassen, um es so dem natürlichen Wasserkreislauf zurückzugeben. In Verbindung mit mehr Begrünung steigt die Verdunstungsrate und sorgt für mehr Kühlung in Hitzeperioden.

Gefördert werden:

  •      Flächenentsiegelung
  •      Mulden-/Flächenversickerung
  •      Mulden-Rigolen-Versickerung
  •      Rigolenversickerung
  •      Baumrigolen
  •      extensive Dachbegrünung
  •      Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne
  •      Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer

Es gibt zwei Wege zur Förderung:

1. Maßnahmen innerhalb von Betrachtungsräumen

Damit Kommunen - und auch Private in der jeweiligen Kommune - eine Förderung erhalten, müssen sie innerhalb ihres Stadtgebiets mindestens einen oder mehrere Betrachtungsräume festlegen. Hierzu wählen die Kommunen klimatisch besonders belastete Gebiete aus, in denen durch wasserbezogene Maßnahmen spürbare Verbesserungen erreicht werden können.

2. Maßnahmen mit großer Relevanz außerhalb von Betrachtungsräumen

Auch außerhalb von Betrachtungsräumen besteht die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten. Für „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen“ erhalten diejenigen eine Förderung, die mindestens drei Hektar oder mehr befestigte Fläche von der Mischwasserkanalisation abkoppeln. Dabei können auch kleinere Projekte gefördert werden, wenn diese eine große Wirkung aufweisen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts
  • Privatpersonen

Diese stellen ihre Anträge bei der Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk von Emschergenossenschaft/Lippeverband. Die Serviceorganisation ist allein antragsberechtigt und leitet die Anträge an die Bewilligungsbehörde, den Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH, weiter.

Fördervoraussetzungen

  • • Die Maßnahme liegt im Gebiet des Regionalverbands Ruhr.
  • • Die Maßnahme liegt in einem Gebiet, das über ein Mischsystem entwässert wird.
  • • Die Maßnahme erfolgt im Bestand. Maßnahmen bei Neubauten und Neuerschließungen werden nicht gefördert.
  • • Es handelt sich nicht um die Sanierung vorhandener Anlagen.
  • • Im Betrachtungsraum werden 25 % der befestigten Fläche von der Mischkanalisation abgekoppelt. Dabei soll möglichst auch die Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte gesteigert werden. Nachgewiesene Ergebnisse vorangegangener Maßnahmen können bei der Erreichung dieser Ziele berücksichtigt werden.
  • • Der Betrachtungsraum wurde im Rahmen eines integralen Planungsprozesses unter Beteiligung der zuständigen Bezirksregierung entwickelt.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Förderung des Vorhabens „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (FöRL KRiS)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads