Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft
25.04.2022 – 31.12.2030
Durch mehr blau-grüne Infrastruktur wird das Ruhrgebiet widerstandsfähiger gegen den Klimawandel gemacht. Das wichtigste Ziel des Förderprogramms ist es, im Ruhrgebiet befestigte Flächen von der Mischkanalisation abzukoppeln. Abkopplung bedeutet, Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten, sondern es zu speichern, es versickern und verdunsten zu lassen, um es so dem natürlichen Wasserkreislauf zurückzugeben. In Verbindung mit mehr Begrünung steigt die Verdunstungsrate und sorgt für mehr Kühlung in Hitzeperioden.
Gefördert werden:
- Flächenentsiegelung
- Mulden-/Flächenversickerung
- Mulden-Rigolen-Versickerung
- Rigolenversickerung
- Baumrigolen
- extensive Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne
- Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer
Es gibt zwei Wege zur Förderung:
1. Maßnahmen innerhalb von Betrachtungsräumen
Damit Kommunen - und auch Private in der jeweiligen Kommune - eine Förderung erhalten, müssen sie innerhalb ihres Stadtgebiets mindestens einen oder mehrere Betrachtungsräume festlegen. Hierzu wählen die Kommunen klimatisch besonders belastete Gebiete aus, in denen durch wasserbezogene Maßnahmen spürbare Verbesserungen erreicht werden können.
2. Maßnahmen mit großer Relevanz außerhalb von Betrachtungsräumen
Auch außerhalb von Betrachtungsräumen besteht die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten. Für „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen“ erhalten diejenigen eine Förderung, die mindestens drei Hektar oder mehr befestigte Fläche von der Mischwasserkanalisation abkoppeln. Dabei können auch kleinere Projekte gefördert werden, wenn diese eine große Wirkung aufweisen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts
- Privatpersonen
Diese stellen ihre Anträge bei der Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk von Emschergenossenschaft/Lippeverband. Die Serviceorganisation ist allein antragsberechtigt und leitet die Anträge an die Bewilligungsbehörde, den Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH, weiter.
Fördervoraussetzungen
- • Die Maßnahme liegt im Gebiet des Regionalverbands Ruhr.
- • Die Maßnahme liegt in einem Gebiet, das über ein Mischsystem entwässert wird.
- • Die Maßnahme erfolgt im Bestand. Maßnahmen bei Neubauten und Neuerschließungen werden nicht gefördert.
- • Es handelt sich nicht um die Sanierung vorhandener Anlagen.
- • Im Betrachtungsraum werden 25 % der befestigten Fläche von der Mischkanalisation abgekoppelt. Dabei soll möglichst auch die Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte gesteigert werden. Nachgewiesene Ergebnisse vorangegangener Maßnahmen können bei der Erreichung dieser Ziele berücksichtigt werden.
- • Der Betrachtungsraum wurde im Rahmen eines integralen Planungsprozesses unter Beteiligung der zuständigen Bezirksregierung entwickelt.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Förderung des Vorhabens „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (FöRL KRiS)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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