Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft
25.04.2022 – 31.12.2030
Durch mehr blau-grüne Infrastruktur wird das Ruhrgebiet fit für den Klimawandel gemacht. Das wichtigste Ziel des Förderprogramms ist es, im Ruhrgebiet befestigte Flächen von der Mischkanalisation abzukoppeln. Abkopplung bedeutet, Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten, sondern es zu speichern, zu versickern und verdunsten zu lassen und es so dem natürlichen Wasserkreislauf zurückzugeben. In Verbindung mit mehr Begrünung steigt die Verdunstungsrate und sorgt für mehr Kühlung in Hitzeperioden.
Es werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Flächenentsiegelung
- Mulden-/Flächenversickerung
- Mulden-Rigolen-Versickerung
- Rigolenversickerung
- Baumrigolen
- extensive Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne
- Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer
Es gibt zwei Wege zur Förderung:
Weg 1: Maßnahmen innerhalb von Betrachtungsräumen
Damit Kommunen - und auch Private in der jeweiligen Kommune - eine Förderung erhalten, müssen sie innerhalb ihres Stadtgebiets mindestens einen oder mehrere Betrachtungsräume festlegen. Hierzu wählen die Kommunen klimatisch besonders belastete Gebiete aus, in denen durch wasserbezogene Maßnahmen spürbare Verbesserungen erreicht werden können.
Weg 2: Maßnahmen mit großer Relevanz außerhalb von Betrachtungsräumen
Es gibt auch außerhalb von Betrachtungsräumen die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten. Für „wasserwirtschaftlich relevante Einzelmaßnahmen“ erhalten diejenigen eine Förderung, die mindestens drei Hektar oder mehr befestigte Flächen von der Mischwasserkanalisation abkoppeln. Dabei können auch kleinere Projekte gefördert werden, wenn diese eine große Wirkung aufweisen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Die "Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk" bei Emschergenossenschaft/Lippeverband ist allein antragsberechtigt bei der Bewilligungsbehörde.
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts
- Privatpersonen
Diese stellen ihre Anträge bei der Serviceorganisation. Die Serviceorganisation leitet die Anträge an den Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH als Bewilligungsbehörde weiter.
Fördervoraussetzungen
- • Die Maßnahme liegt im Gebiet des Regionalverbands Ruhr.
- • Die Maßnahme liegt in einem Gebiet, das über ein Mischsystem entwässert wird.
- • Die Maßnahme erfolgt im Bestand. Maßnahmen bei Neubauten und Neuerschließungen werden nicht gefördert.
- • Es handelt sich nicht um die Sanierung vorhandener Anlagen.
- • Im Betrachtungsraum werden 25 % der befestigten Fläche von der Mischkanalisation abgekoppelt. Dabei soll möglichst auch die Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte gesteigert werden. Nachgewiesene Ergebnisse vorangegangener Maßnahmen können bei der Erreichung dieser Ziele berücksichtigt werden.
- • Der Betrachtungsraum wurde im Rahmen eines integralen Planungsprozesses unter Beteiligung der zuständigen Bezirksregierung entwickelt.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Förderung des Vorhabens „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (FöRL KRiS)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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