Kita-Helfer:innen ab 01.01.2026
01.10.2025 – 31.12.2025
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte in Kindertageseinrichtungen im nichtpädagogischen Bereich ebenso wie im pädagogischen Bereich, sofern sich dieses Personal in einer pädagogischen Qualifizierung befindet. Gefördert wird die Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte und die Aufstockung von wöchentlichen Arbeitsstunden bei vorhandenem Personal in Kindertageseinrichtungen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Jugendämter in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Vorhandener personenbezogener Arbeitsvertrag zur Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte
- Für Hilfskräfte, die sich berufsbegleitend in einer pädagogischen Qualifizierung befinden, eine Bestätigung, dass die Hilfskraft seit dem 1. August 2024 als zusätzliche Hilfskraft im Rahmen des Kita-Helferinnen und -Helfer-Programmes tätig ist.
- Durchführung eines Entwicklungsgesprächs mit der Kita-Helferin bzw. dem Kita-Helfer zu Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)