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Kita-Helfer:innen 2/2026

Das Kita-Helfer:innen-Programm sorgt für Entlastung und Unterstützung in der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen.
Antragsfrist:
04.05.2026 31.07.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Kinder und Jugend
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte in Kindertageseinrichtungen im nichtpädagogischen Bereich ebenso wie im pädagogischen Bereich, sofern sich dieses Personal in einer pädagogischen Qualifizierung befindet. Gefördert wird die Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte und die Aufstockung von wöchentlichen Arbeitsstunden bei vorhandenem Personal in Kindertageseinrichtungen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Kreise und Städte in Nordrhein-Westfalen, die Träger eines Jugendamtes sind und nach § 38 des Kinderbildungsgesetzes gefördert werden. ​

Fördervoraussetzungen

  • Für den nichtpädagogischen Bereich nach Nummer 2.1 ist Zuwendungsvoraussetzung ein rechtswirksam abgeschlossener personenbezogener Arbeitsvertrag zur Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte beziehungsweise Stundenaufstockung bei vorhandenem Personal.
  • Für den pädagogischen Bereich nach Nummer 2.2 ist Zuwendungsvoraussetzung ein rechtswirksam abgeschlossener personenbezogener Arbeitsvertrag zur Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte, die sich berufsbegleitend in einer pädagogischen Qualifizierung befinden, sowie die Bestätigung, dass die Person seit dem 1. August 2024 oder später als zusätzliche Hilfskraft im Rahmen des Kita-Helferinnen und -Helfer-Programmes tätig ist.
  • Durchführung eines Entwicklungsgesprächs mit der Kita-Helferin beziehungsweise dem Kita-Helfer zu Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Soweit das Entwicklungsgespräch nicht vor Antragsstellung geführt worden ist, ist dieses bis zum ersten Mittelabruf durchzuführen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern vom 15.04.2026

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen