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JeKits (Projekte)

Anträge auf Projektförderung im Rahmen des JeKits-Programms können für die Beschaffung/Instandsetzung von Instrumenten gestellt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die im Schuljahr 2026/27 mit Schulen im Schwerpunkt Instrumente an JeKits teilnehmen.​
Antragsfrist:
13.04.2026 15.09.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Kinder und Jugend
Schule
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Anträge auf Projektförderung im Rahmen des JeKits-Programms können für die Beschaffung/Instandsetzung von Instrumenten gestellt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die im Schuljahr 2026/27 mit Schulen im Schwerpunkt Instrumente an JeKits teilnehmen.​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die im Schuljahr 2026/27 mit Schulen im Schwerpunkt Instrumente an JeKits teilnehmen.​

Fördervoraussetzungen

  • Die Schule muss den Schwerpunkt Instrumente haben

Rechtliche Grundlage

Projektförderung

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
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