JeKits (Projekte)
13.04.2026 – 15.09.2026
Anträge auf Projektförderung im Rahmen des JeKits-Programms können für die Beschaffung/Instandsetzung von Instrumenten gestellt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die im Schuljahr 2026/27 mit Schulen im Schwerpunkt Instrumente an JeKits teilnehmen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die im Schuljahr 2026/27 mit Schulen im Schwerpunkt Instrumente an JeKits teilnehmen.
Fördervoraussetzungen
- Die Schule muss den Schwerpunkt Instrumente haben
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenPDF, 263.32 KB