Integrationschancen für Kinder und Familien
13.11.2025 – 31.01.2026
Das Förderprogramm dient der Umsetzung der Konzepte „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“. Die Programmteile „griffbereitMINI“, „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ verknüpfen den Ansatz mehrsprachiger Bildung mit einem Konzept diversitätsbewusster Zusammenarbeit mit Familien. Dabei werden die Bildungs- und Erziehungspartnerschaften zwischen Familien und Bildungseinrichtungen gestärkt und migrationsgesellschaftliche Öffnungsprozesse angeregt.
Gefördert wird die Durchführung von Gruppenangeboten in den oben genannten Programmteilen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Fördervoraussetzungen
- Die jeweiligen Zuwendungsvoraussetzungen zur Durchführung von Gruppenangeboten zu den einzelnen Programmteilen sind unter Nr. 4 „Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderrichtlinie zu finden.
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der teilnehmenden Trägerin oder dem teilnehmenden Träger.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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