Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit
10.12.2025 – 07.01.2026
Ziel des Förderprogramms ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von eingewanderten Menschen zu verbessern und das friedliche und respektvolle Miteinander zu stärken.Zudem sollen insbesondere von Diskriminierung betroffene Menschen beraten und unterstützt werden.Das Förderprogramm umfasst daher: den Betrieb von Integrationsagenturen, welche die gesellschaftliche Teilhabe von eingewanderten Menschen verbessern und das friedliche und respektvolle Miteinander insbesondere in den jeweiligen Sozialräumen stärken,den Betrieb von Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, welche insbesondere Betroffene zum Thema Antidiskriminierung unterstützen,die Durchführung von spezifischen Maßnahmen, welche die Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit bei der Umsetzung ihrer Ziele und Aufgaben im Rahmen der Handlungsfelder unterstützen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen vertretenen Mitgliedsverbände.
Fördervoraussetzungen
- Vorlage einer auf der Basis von aktuellen Bedarfen und Entwicklungen erstellten Sozialraum- oder Bedarfsanalyse, welche nicht älter als zwei Jahre ist.
- Einsatz von qualifizierten Fachkräften gemäß der Förderrichtlinie.
- Weitere Zuwendungsvoraussetzungen zur Durchführung von spezifischen Maßnahmen sind unter Nr. 4 „Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderrichtlinie zu finden.
Rechtliche Grundlage
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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