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Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit

Menschen mit Einwanderungsgeschichte sollen besser an der Gesellschaft teilhaben. Betroffene von Diskriminierung sollen beraten und unterstützt werden. Der Schwerpunkt der Beratung soll dabei auf Menschen liegen, die rassistische, antisemitische, ethnische und religiöse Diskriminierung erleben. Daher fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Betrieb von Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit.
Antragsfrist:
10.12.2025 07.01.2026
Antragstellung möglich

Verbände
Vereine
Integration
Zuschuss/Zuweisung

Ziel des Förderprogramms ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von eingewanderten Menschen zu verbessern und das friedliche und respektvolle Miteinander zu stärken.Zudem sollen insbesondere von Diskriminierung betroffene Menschen beraten und unterstützt werden.Das Förderprogramm umfasst daher: den Betrieb von Integrationsagenturen, welche die gesellschaftliche Teilhabe von eingewanderten Menschen verbessern und das friedliche und respektvolle Miteinander insbesondere in den jeweiligen Sozialräumen stärken,den Betrieb von Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, welche insbesondere Betroffene zum Thema Antidiskriminierung unterstützen,die Durchführung von spezifischen Maßnahmen, welche die Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit bei der Umsetzung ihrer Ziele und Aufgaben im Rahmen der Handlungsfelder unterstützen. ​​​​​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen vertretenen Mitgliedsverbände.​​​​

Fördervoraussetzungen

  • Vorlage einer auf der Basis von aktuellen Bedarfen und Entwicklungen erstellten Sozialraum- oder Bedarfsanalyse, welche nicht älter als zwei Jahre ist.
  • Einsatz von qualifizierten Fachkräften gemäß der Förderrichtlinie.
  • Weitere Zuwendungsvoraussetzungen zur Durchführung von spezifischen Maßnahmen sind unter Nr. 4 „Zuwendungsvoraussetzungen“ der Förderrichtlinie zu finden.

Rechtliche Grundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung Arnsberg