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Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie

Das Land Nordrhein‑Westfalen unterstützt Kommunen, Gemeinde-, Wasserverbände und andere öffentliche Akteure dabei, Gewässer in Nordrhein-Westfalen zu schützen und Hochwasserrisiken zu verringern.
Antragsfrist:
04.05.2026 31.10.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Verbände
Umwelt- und Naturschutz
Infrastruktur
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen, Gemeindeverbände, Sondergesetzliche Wasserverbände und Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz bei der Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements und der Wasserrahmenrichtlinie. Gefördert werden neben wasserbaulichen Maßnahmen auch Untersuchungen, Grunderwerb, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, dazu gehören:

  • die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten und Risikoanalysen,
  • wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement wie Deiche, Hochwasserrückhaltebecken oder mobile Schutzwände,
  • wasserbauliche Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Gewässerverläufe und der Durchgängigkeit,
  • Monitoring, Untersuchungen und Planungen,
  • Grunderwerb von Flächen,
  • Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

Diese Förderung hilft, Fließgewässern wieder mehr Raum zu geben und in einen ökologisch guten Zustand zu versetzen, die ökologische Durchgängigkeit zu verbessern und den Schutz vor Hochwasserereignissen zu verbessern. Die Zuschüsse betragen zwischen 40 % und 80 % der förderfähigen Ausgaben. In bestimmten Fällen sind Förderungen für private Unternehmen möglich. Die Richtlinie gilt bis Ende 2027.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Sondergesetzliche Wasserverbände, Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz, Anstalten des öffentlichen Rechts),
  • juristische Personen des Privatrechts nur für bestimme Fördergegenstände,
  • Unternehmen nur bei Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit.

Fördervoraussetzungen

  • Wasserrechtliche Zulassung
  • Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Beachtung der Blauen Richtlinie bei gewässerökologischen Maßnahmen
  • Für Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern - zum Beispiel an Wehren oder Sohlschwellen - gelten die Vorgaben des "Handbuchs Querbauwerke"

Rechtliche Grundlage

Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen, Bund Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
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