Heimat-Zeugnis
01.11.2026 – 31.10.2027
Das Wissen um lokale, identitätsstiftende Besonderheiten gehört zur Bildung aller Generationen und ermöglicht Erfahrungen an besonderen öffentlichen Orten, die dadurch auch zu „Lern-Orten“ werden. Die geförderten „Heimat-Zeugnisse“ sollen Orte sein, an denen lokale und regionale Besonderheiten erlebbar werden und sich Menschen über das Identitätsstiftende austauschen können. Dies kann auch die Einbeziehung des Präsentationsortes sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten erfassen, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden Vermittlung der lokalen und/oder regionalen Geschichte verbunden ist, sowie die Umwandlung eines bestehenden Vereinsheims zu einem zukunftsfähigen Dorfgemeinschaftshaus, wenn vor Ort ansonsten kein Treffpunkt mehr für Vereine, Initiativen und die Stärkung der Gemeinschaft zur Verfügung steht.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Städte, Kreise und Gemeinden
- private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Bevor Sie einen Antrag auf ein Heimat-Zeugnis einreichen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Projektidee an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Eine Übersicht über die örtlichen Zuständigkeiten und die dortigen Ansprechpersonen finden Sie im Bereich "Kontakt und Ansprechperson" sowie im Bereich „Weiterführende Links und Downloads“.
- Das Vorhaben weist grundsätzlich 100.000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben auf.
- Der Eigenanteil von grundsätzlich mindestens 10 Prozent wird in Geldleistung eingebracht.
- Das Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
- Das Vorhaben muss grundsätzlich spätestens am 31. Dezember des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Bewilligung folgt, beendet sein.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Zeugnis“ (Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Örtliche Zuständigkeiten - Kontaktdaten der Bezirksregierungen.Fördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenStädte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Anteilige Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro
Laufend.
Laufend.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Sie möchten einen Förderantrag stellen und hatten zu Ihrem Projekt bereits mit der örtlich-zuständigen Bezirksregierung Kontakt? Dann klicken Sie auf „Jetzt Antrag stellen“.
Eine Übersicht über die örtlichen Zuständigkeiten und die dortigen Ansprechpersonen finden Sie im Bereich "Kontakt und Ansprechperson" sowie im Bereich „Weiterführende Links und Downloads“.
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