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Heimat-Zeugnis

Die Zeugen unserer Heimat
Antragsfrist:
01.11.2025 31.10.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Vereine
Heimat
Zuschuss/Zuweisung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke als „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.​

Das Wissen um lokale, identitätsstiftende Besonderheiten gehört zur Bildung aller Generationen und ermöglicht Erfahrungen an besonderen öffentlichen Orten, die dadurch auch zu „Lern-Orten“ werden. Die geförderten „Heimat-Zeugnisse“ sollen Orte sein, an denen lokale und regionale Besonderheiten erlebbar werden und sich Menschen über das Identitätsstiftende austauschen können. Dies kann auch die Einbeziehung des Präsentationsortes sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten erfassen, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden Vermittlung der lokalen und/oder regionalen Geschichte verbunden ist.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Städte, Kreise und Gemeinden 
  • private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen​

Fördervoraussetzungen

  • Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen

Rechtliche Grundlage

Grundsätzen zur Förderung von Vorhaben aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative Heimat-Zeugnis

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Örtliche Zuständigkeiten

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise
  • Bezirksregierung Arnsberg
  • Bezirksregierung Detmold
  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Bezirksregierung Köln
  • Bezirksregierung Münster
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