Heimat-Zeugnis
01.11.2025 – 31.10.2026
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke als „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.
Das Wissen um lokale, identitätsstiftende Besonderheiten gehört zur Bildung aller Generationen und ermöglicht Erfahrungen an besonderen öffentlichen Orten, die dadurch auch zu „Lern-Orten“ werden. Die geförderten „Heimat-Zeugnisse“ sollen Orte sein, an denen lokale und regionale Besonderheiten erlebbar werden und sich Menschen über das Identitätsstiftende austauschen können. Dies kann auch die Einbeziehung des Präsentationsortes sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten erfassen, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden Vermittlung der lokalen und/oder regionalen Geschichte verbunden ist.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Städte, Kreise und Gemeinden
- private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Rechtliche Grundlage
Grundsätzen zur Förderung von Vorhaben aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative Heimat-Zeugnis
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Örtliche ZuständigkeitenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster