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Heimat-Zeugnis

Die Zeugen unserer Heimat
Antragsfrist:
01.11.2024 31.10.2025
Antragstellung momentan nicht möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Vereine
Heimat
Zuschuss/Zuweisung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke als „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen​

Fördervoraussetzungen

  • Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen

Rechtliche Grundlage

Grundsätzen zur Förderung von Vorhaben aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative Heimat-Zeugnis

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Örtliche Zuständigkeiten

Fördergeber

Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Bezirksregierung Arnsberg
  • Bezirksregierung Detmold
  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Bezirksregierung Köln
  • Bezirksregierung Münster