Heimat-Zeugnis
Antragsfrist:
01.11.2024 – 31.10.2025
01.11.2024 – 31.10.2025
Antragstellung momentan nicht möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Vereine
Heimat
Zuschuss/Zuweisung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die sich um Orte und Bauwerke als „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Rechtliche Grundlage
Grundsätzen zur Förderung von Vorhaben aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative Heimat-Zeugnis
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Örtliche ZuständigkeitenFördergeber
Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster