Heimat-Werkstatt
01.11.2026 – 31.10.2027
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will diejenigen unterstützen, die mit einer Heimat-Werkstatt Menschen miteinander darüber ins Gespräch bringen, was ihre Heimat ausmacht und was sie in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld als Gemeinschaft verbindet. Am Anfang einer Heimat-Werkstatt steht daher ein offener Diskussions- und Arbeitsprozess, der die Einwohnerinnen und Einwohner und örtlich bedeutsame Organisationen in breiter Form an der Frage teilhaben lässt, was sie prägt und ausmacht. Die Heimat-Werkstatt richtet sich daher ausdrücklich auch an solche Menschen, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden sollen. Die Heimat-Werkstatt lässt daher Kommunikationskultur und Kommunikationsstrukturen entstehen und stärkt das Gemeinschaftsbewusstsein.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Private und gemeinnützige Organisationen,
- Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen.
Fördervoraussetzungen
- Das Vorhaben weist mindestens 1.000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben auf.
- Das Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
- Es wird für das Vorhaben keine andere Förderung der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen.
- Das Vorhaben hat öffentlich erlebbar zu sein, also für alle zugänglich zu sein.
- Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro. In jedem Fall ist ein Eigenanteil bei der Finanzierung des Vorhabens zu erbringen. Bei Privaten mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bei Kommunen mindestens 20 Prozent (Haushaltssicherungsgemeinden: mindestens 10 Prozent).
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein- Westfalen-Initiative „Heimat-Werkstatt“ (Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Örtliche Zuständigkeiten - Kontaktdaten der Bezirksregierungen.Fördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenPrivate und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen.
Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen, die die Frage behandeln, was die lokale Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region ausmacht.
Die finanzielle Unterstützung entspricht dabei einer Zuwendung als Anteilfinanzierung mit einer Fördersumme von mehr als 1.000 Euro bis 10.000 Euro.
Laufend.
Laufend.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Sie möchten einen Förderantrag stellen? Dann klicken Sie auf „Jetzt Antrag stellen“.
Eine Übersicht über die örtlich-zuständigen Bezirksregierungen und jeweilige Ansprechpersonen finden Sie im Bereich "Kontakte und Ansprechpersonen" sowie im Bereich "Weiterführende Links und Downloads".
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