Heimat-Werkstatt
Antragsfrist:
01.11.2025 – 31.10.2026
01.11.2025 – 31.10.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Vereine
Bürgerinitiativen
Heimat
Zuschuss/Zuweisung
Jede Region, jede Stadt, Gemeinde und auch jedes Stadtviertel hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Über die Heimat-Werkstatt fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Formate, in denen Bürgerinnen und Bürger miteinander über die Gestaltung ihrer Heimat ins Gespräch kommen.
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Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein- Westfalen-Initiative „Heimat-Werkstatt“ (Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Örtliche ZuständigkeitenFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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