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Heimat-Werkstatt

Sprechen wir über Heimat
Antragsfrist:
01.11.2025 31.10.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Bürgerinitiativen
Vereine
Heimat
Zuschuss/Zuweisung

Jede Region, jede Stadt, Gemeinde und auch jedes Stadtviertel hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Über die Heimat-Werkstatt fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Formate, in denen Bürgerinnen und Bürger miteinander über die Gestaltung ihrer Heimat ins Gespräch kommen.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen​

Fördervoraussetzungen

  • Private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein- Westfalen-Initiative „Heimat-Werkstatt“ (Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Örtliche Zuständigkeiten

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise
  • Bezirksregierung Arnsberg
  • Bezirksregierung Detmold
  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Bezirksregierung Köln
  • Bezirksregierung Münster
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