Heimat-Werkstatt
01.11.2024 – 31.10.2025
Jede Region, jede Stadt, Gemeinde und auch jedes Stadtviertel hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Über die Heimat-Werkstatt fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Formate, in denen Bürgerinnen und Bürger miteinander über die Gestaltung ihrer Heimat ins Gespräch kommen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein- Westfalen-Initiative „Heimat-Werkstatt“ (Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Örtliche ZuständigkeitenFördergeber
Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster