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Heimat-Preis

Öffentliche Wertschätzung für beispielhaftes lokales Engagement vor Ort
Antragsfrist:
01.11.2026 – 31.10.2027
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Heimat
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem „Heimat-Preis“ können Kreise, Städte und Gemeinden beispielhafte ehrenamtliche Projekte und Initiativen vor Ort auszeichnen und lokales Engagement würdigen.

Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance, vor Ort in der eigenen Stadtgesellschaft über das Thema „Heimat“ zu diskutieren. Preise sind neben Lob und Anerkennung zugleich auch Ansporn für andere. So ermutigen wir damit zugleich neue Interessierte, sich für ihre Heimat zu engagieren, denn Heimat braucht auch immer weitere und neue Unterstützerinnen und Unterstützer.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“ durch Gemeinden und Gemeindeverbände. Damit befähigt die Landesregierung – getreu dem Ziel: Heimat wächst von unten – Gemeinden und Gemeindeverbände vor Ort, dass lokale Engagement unserer zigtausend ehrenamtlichen Tätigen zu würdigen.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entschieden haben.​​

Fördervoraussetzungen

  • Es muss der Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme vorliegen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ (Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen)

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Örtliche Zuständigkeiten - Kontaktdaten der Bezirksregierungen.

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro und kreisfreie Kommunen von 15.000 Euro beantragen.

Laufend. Anträge werden über das Online-Antragsverfahren gestellt. Sie werden für das jeweils laufende Jahr nur bis 31. Oktober angenommen.

Laufend.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Einen Link zum Online-Antrag finden Sie auf dieser Seite.

Eine Übersicht über die örtlichen Zuständigkeiten und die dortigen Ansprechpersonen finden Sie im Bereich "Kontakt und Ansprechperson" sowie im Bereich „Weiterführende Links und Downloads“.