Heimat-Fonds
01.11.2026 – 31.10.2027
Stadt, Gemeinde oder Kreis können mit dem Heimat-Fonds von bürgerschaftlichem Engagement getragenen identitätsstiftenden Projekten zur Realisierung verhelfen: Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber und private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Fördervoraussetzungen
- Das Vorhaben weist grundsätzlich mehr als 5.000 Euro und höchstens 100.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben auf.
- Die Kommune beteiligt sich mit mindestens 10 Prozent an der Finanzierung.
- Das Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
- Das Vorhaben dient nicht der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Fonds“ (Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Örtliche Zuständigkeiten - Kontaktdaten der Bezirksregierungen.Fördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenStädte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Zuwendung als Anteilfinanzierung (50 %), Fördersumme von > 2.500 Euro bis 50.000 Euro.
Laufend.
Laufend.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Sie möchten einen Förderantrag stellen? Dann klicken Sie auf „Jetzt Antrag stellen“.
Eine Übersicht über die örtlichen Zuständigkeiten und die dortigen Ansprechpersonen finden Sie im Bereich "Kontakt und Ansprechperson" sowie im Bereich „Weiterführende Links und Downloads“.
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