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Heimat-Fonds

Der Heimat-Fonds wertschätzt sowohl die Arbeit einer Initiative, die sich ein Heimatprojekt vorgenommen hat, als auch die Unterstützung durch Wohltäterinnen und Wohltäter, die zum finanziellen Gelingen dieses Projekts beitragen.
Antragsfrist:
01.11.2026 – 31.10.2027
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Heimat
Ehrenamt
Zuschuss/Zuweisung

Stadt, Gemeinde oder Kreis können mit dem Heimat-Fonds von bürgerschaftlichem Engagement getragenen identitätsstiftenden Projekten zur Realisierung verhelfen: Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber und private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen​.

Fördervoraussetzungen

  • Das Vorhaben weist grundsätzlich mehr als 5.000 Euro und höchstens 100.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben auf.
  • Die Kommune beteiligt sich mit mindestens 10 Prozent an der Finanzierung.
  • Das Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
  • Das Vorhaben dient nicht der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Fonds“ (Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen)

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Örtliche Zuständigkeiten - Kontaktdaten der Bezirksregierungen.

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Zuwendung als Anteilfinanzierung (50 %), Fördersumme von > 2.500 Euro bis 50.000 Euro.

Laufend.

Laufend.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Sie möchten einen Förderantrag stellen? Dann klicken Sie auf „Jetzt Antrag stellen“.

Eine Übersicht über die örtlichen Zuständigkeiten und die dortigen Ansprechpersonen finden Sie im Bereich "Kontakt und Ansprechperson" sowie im Bereich „Weiterführende Links und Downloads“.