Heimat-Fonds
Antragsfrist:
01.11.2025 – 31.10.2026
01.11.2025 – 31.10.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Heimat
Zuschuss/Zuweisung
Stadt, Gemeinde oder Kreis können mit dem Heimat-Fonds von bürgerschaftlichem Engagement getragenen identitätsstiftenden Projekten zur Realisierung verhelfen: Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber und private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu.
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Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Fonds“ (Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Örtliche ZuständigkeitenFördergeber
Fördermittelgeber Land Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
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