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Heimat-Fonds

Der Heimat-Fonds wertschätzt sowohl die Arbeit der Initiative, die sich ein Heimatprojekt vorgenommen hat, als auch die Unterstützung durch Wohltäterinnen und Wohltäter, die zum finanziellen Gelingen dieses Projekts beitragen.
Antragsfrist:
01.11.2024 31.10.2025
Antragstellung momentan nicht möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Heimat
Zuschuss/Zuweisung

Stadt, Gemeinde oder Kreis können mit dem Heimat-Fonds von bürgerschaftlichem Engagement getragenen identitätsstiftenden Projekten zur Realisierung verhelfen: Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber und private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen​

Fördervoraussetzungen

  • Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen​

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Fonds“ (Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Örtliche Zuständigkeiten

Fördergeber

Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Bezirksregierung Arnsberg
  • Bezirksregierung Detmold
  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Bezirksregierung Köln
  • Bezirksregierung Münster