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Hausarztaktionsprogramm Standortförderung

Nordrhein-Westfalen fördert hausärztliche Standorte in ausgewählten Gemeinden Nordrhein-Westfalens – für eine bessere medizinische Versorgung direkt vor Ort.
Antragsfrist:
01.01.2026 31.12.2027
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Privatpersonen
Gesundheit
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Hausarztaktionsprogramm und hier konkret der Standortförderung stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt die Gründung sowie Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebstätte (z.B. in Form einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis) sowie einen zusätzlichen Vertragsarztsitz in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte.

Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern.


Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Hausärztliche Hauptbetriebsstätten
  • Hausärztinnen und Hausärzte, die eine vertragsärztliche Zulassung beantragen​ 

Fördervoraussetzungen

  • Die Maßnahme muss in einer Fördergemeinde stattfinden
  • Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte (Hausarztpraxis) oder
  • ein zusätzlicher Vertragsarztsitz in einer bestehenden hausärztlichen Hauptbetriebsstätte (z.B. wenn aus einer Einzel- eine Gemeinschaftspraxis werden soll)
  • Für den Standort muss eine vertragsärztliche Zulassung erteilt werden
  • Zulassung oder Anstellung einer Hausärztin / eines Hausarztes, die / der jünger als 60 Jahre alt ist und bislang noch nicht in der Fördergemeinde tätig war
  • Pauschale Förderung i.H. von 60.000 Euro kann nur bei Vollzeittätigkeit erteilt werden, ansonsten nur anteilig
  • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
  • Spätestens sechs Monate nach dem beantragten Beginn der Maßnahme muss die der Förderung zugrunde liegende vertragsärztliche Tätigkeit aufgenommen werden
  • Der Verpflichtungszeitraum von in der Regel 10 Jahren muss eingehalten werden.
  • Die Förderung ist nur einmalig möglich.
  • Es gelten die Regelungen der Förderrichtline.

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte ab 2026

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Kontakt zu den für die Anträge zuständigen Bezirksregierungen

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Bezirksregierungen
  • MAGS NRW
Weiterführende Links und Downloads