Hausarztaktionsprogramm Quereinstieg
01.01.2026 – 31.12.2027
Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern.
Das Programm unterstützt Hausarztpraxen, die in einer der Fördergemeinden Fachärztinnen und Fachärzte im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin beschäftigen. Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 500 Euro monatlich.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Hausarztpraxen
Fördervoraussetzungen
- Die Maßnahme muss in einer Fördergemeinde stattfinden.
- Beschäftigung einer Internistin / eines Internisten ohne Schwerpunkt bzw. einer Fachärztin / eines Facharztes aus dem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, die/der zusätzlich die Facharztkompetenz "Allgemeinmedizin" erwerben möchte.
- Diese Ärztin/dieser Arzt darf bei Antagstellung nicht älter als 60 Jahre alt sein.
- Die Kassenärztliche Vereinigung gewährt eine Förderung im Rahmen des Quereinstieges. Die Förderung des Landes erfolgt nur in Ergänzung dazu.
- Es besteht die Verpflichtung, die Förderung an die Ärztin/den Arzt im Quereinstieg weiterzugeben.
- Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
- Es gelten die Regelungen der Förderrichtline.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Kontakt BezirksregierungenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierungen
- MAGS NRW
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