Direkt zum Inhalt

Hausarztaktionsprogramm Qualifizierungsmaßnahme

Nordrhein-Westfalen fördert Hausarztpraxen, die in ausgewählten Gemeinden eine Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternistin/Allgemeininternist) im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme als Niederlassungsbegleitung beschäftigen – für eine bessere medizinische Versorgung direkt vor Ort.
Antragsfrist:
01.01.2026 31.12.2027
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Privatpersonen
Gesundheit
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Ziel des Programmes ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern. 

Das Programm unterstützt Hausarztpraxen, die in einer der Fördergemeinden Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme beschäftigen. Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätgikeit 500 Euro monatlich.


Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Hausarztpraxen​

Fördervoraussetzungen

  • Die Maßnahme muss in einer Fördergemeinde stattfinden.
  • Beschäftigung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternistin/Allgemeininternist) im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme, die bzw. der bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre alt ist.
  • Die Kassenärztliche Vereinigung gewährt eine Förderung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme. Die Förderung des Landes erfolgt nur in Ergänzung dazu.
  • Es besteht die Verpflichtung, die Förderung an die Ärztin/den Arzt in der Qualifizierungsmaßnahme weiterzugeben.
  • Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
  • Es gelten die Regelungen der Förderrichtlinie.

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte ab 2026

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Kontakt Bezirksregierungen

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Bezirksregierungen
  • MAGS NRW
Weiterführende Links und Downloads