Hausarztaktionsprogramm Qualifizierungsmaßnahme
01.01.2026 – 31.12.2027
Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Ziel des Programmes ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern.
Das Programm unterstützt Hausarztpraxen, die in einer der Fördergemeinden Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme beschäftigen. Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätgikeit 500 Euro monatlich.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Hausarztpraxen
Fördervoraussetzungen
- Die Maßnahme muss in einer Fördergemeinde stattfinden.
- Beschäftigung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternistin/Allgemeininternist) im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme, die bzw. der bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre alt ist.
- Die Kassenärztliche Vereinigung gewährt eine Förderung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme. Die Förderung des Landes erfolgt nur in Ergänzung dazu.
- Es besteht die Verpflichtung, die Förderung an die Ärztin/den Arzt in der Qualifizierungsmaßnahme weiterzugeben.
- Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
- Es gelten die Regelungen der Förderrichtlinie.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Kontakt BezirksregierungenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierungen
- MAGS NRW
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