Hausarztaktionsprogramm Lehrpraxenförderung
Antragsfrist:
01.01.2026 – 31.12.2027
01.01.2026 – 31.12.2027
Antragstellung möglich
Private Unternehmen
Privatpersonen
Gesundheit
Zuschuss/Zuweisung
Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt Hausarztpraxen, die eine Lehrpraxis errichten wollen.
Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Hausarztpraxen
Fördervoraussetzungen
- Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder eine hausärztlich tätige Internistin oder ein hausärztlich tätiger Internist mit der Weiterbildungsermächtigung im Fach Allgemeinmedizin muss in der Hausarztpraxis tätig sein und
- Die Voraussetzungen der jeweiligen Universität zur Erlangung des Titels „Akademische Lehrpraxis der Universität ...“ müssen erfüllt sein
- Die Lehrpraxis muss in einer Fördergemeinde errichtet werden
- Die Praxis muss sich verpflichten, für fünf Jahre die Praxis als „Lehrpraxis“ für die Studierenden zur Verfügung zu stellen
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
- Eine Förderung ist nur einmal pro Praxis möglich
- Es gelten die Regelungen der Förderrichtline
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Kontakt zuständige BezirksregierungFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierungen
- MAGS NRW
Weiterführende Links und Downloads
Internetseite Hausarztaktionsprogramm
https://mags.nrw/hausarztaktionsprogramm
Fördergemeinden ab 01.01.2026
PDF, 83.48 KB