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Hausarztaktionsprogramm Lehrpraxenförderung

Nordrhein-Westfalen fördert Hausarztpraxen, die in ausgewählten Gemeinden eine Lehrpraxis errichten – für eine bessere medizinische Versorgung direkt vor Ort.
Antragsfrist:
01.01.2026 31.12.2027
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Privatpersonen
Gesundheit
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt Hausarztpraxen, die eine Lehrpraxis errichten wollen.

Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Hausarztpraxen​

Fördervoraussetzungen

  • Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder eine hausärztlich tätige Internistin oder ein hausärztlich tätiger Internist mit der Weiterbildungsermächtigung im Fach Allgemeinmedizin muss in der Hausarztpraxis tätig sein und
  • Die Voraussetzungen der jeweiligen Universität zur Erlangung des Titels „Akademische Lehrpraxis der Universität ...“ müssen erfüllt sein
  • Die Lehrpraxis muss in einer Fördergemeinde errichtet werden
  • Die Praxis muss sich verpflichten, für fünf Jahre die Praxis als „Lehrpraxis“ für die Studierenden zur Verfügung zu stellen
  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
  • Eine Förderung ist nur einmal pro Praxis möglich
  • Es gelten die Regelungen der Förderrichtline

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte ab 2026

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Kontakt zuständige Bezirksregierung

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Bezirksregierungen
  • MAGS NRW
Weiterführende Links und Downloads