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Hausarztaktionsprogramm Erwerb Zusatzqualifikation

Nordrhein-Westfalen fördert Hausarztpraxen, deren nicht-ärztliches Praxispersonal eine Zusatzqualifikation im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) erwerben möchte – für eine bessere medizinische Versorgung direkt vor Ort.
Antragsfrist:
01.01.2026 31.12.2027
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Privatpersonen
Gesundheit
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt Hausarztpraxen in einer der festgelegten Fördergemeinden, deren nicht-ärztliches Praxispersonal eine Zusatzqualifikation im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) erwerben möchte mit 1.000 Euro.

Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern. ​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Hausärztinnen und Hausärzte
  • Hausarztpraxen​

Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung wird von einer Hausärztin/einem Hausarzt bzw. einer Hausarztpraxis beantragt, die/der eine nicht-ärztliche Praxisassistentin / einen nicht-ärztliche Praxisassistenten beschäftigt.
  • Die Beschäftigung muss in einer Fördergemeinde stattfinden.
  • Die nicht-ärztliche Praxisassistentin / der nicht-ärztliche Praxisassistent beabsichtigt die Teilnahme an einer Zusatzqualifikation im Rahmen der Delegations-Vereinbarung.
  • Beschäftigung der nicht-ärztlichen Praxisassistentin / des nicht-ärztlichen Praxisassistenten im Rahmen von mindestens 20 Stunden pro Woche.
  • Erfolgreicher Abschluss der Zusatzqualifikation und Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung gemäß Delegations-Vereinbarung.
  • Mit der Maßnahme darf bei Beantragung und vor einer möglichen Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
  • Es gelten die Regelungen der Förderrichtline

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte ab 2026

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Kontakt Bezirksregierungen

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Bezirksregierungen
  • MAGS NRW
Weiterführende Links und Downloads