Hausarztaktionsprogramm Erwerb Zusatzqualifikation
01.01.2026 – 31.12.2027
Mit dem Hausarztaktionsprogramm stärkt Nordrhein-Westfalen gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen und perspektivisch schlecht versorgten Regionen. Das Programm unterstützt Hausarztpraxen in einer der festgelegten Fördergemeinden, deren nicht-ärztliches Praxispersonal eine Zusatzqualifikation im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) erwerben möchte mit 1.000 Euro.
Ziel des Programms ist es, frühzeitig Versorgungsengpässen vorzubeugen und die wohnortnahe medizinische Versorgung langfristig zu sichern.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Hausarztpraxen
Fördervoraussetzungen
- Die Förderung wird von einer Hausärztin/einem Hausarzt bzw. einer Hausarztpraxis beantragt, die/der eine nicht-ärztliche Praxisassistentin / einen nicht-ärztliche Praxisassistenten beschäftigt.
- Die Beschäftigung muss in einer Fördergemeinde stattfinden.
- Die nicht-ärztliche Praxisassistentin / der nicht-ärztliche Praxisassistent beabsichtigt die Teilnahme an einer Zusatzqualifikation im Rahmen der Delegations-Vereinbarung.
- Beschäftigung der nicht-ärztlichen Praxisassistentin / des nicht-ärztlichen Praxisassistenten im Rahmen von mindestens 20 Stunden pro Woche.
- Erfolgreicher Abschluss der Zusatzqualifikation und Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung gemäß Delegations-Vereinbarung.
- Mit der Maßnahme darf bei Beantragung und vor einer möglichen Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
- Es gelten die Regelungen der Förderrichtline
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Kontakt BezirksregierungenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierungen
- MAGS NRW
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