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Gründungsstipendium.NRW

Für innovative Ideen. 1.200 Euro im Monat. Für 1 Jahr: Das Gründungsstipendium.NRW gibt Gründerinnen und Gründern den finanziellen Freiraum, um ihre Geschäftsidee in die Tat umzusetzen - mit monatlicher Förderung und individuellem Coaching.
Antragsfrist:
01.10.2023 30.09.2026
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Privatpersonen
Innovation und technologische Entwicklung
Start-ups und Gründungen
Unternehmensgründung
Wirtschaft
Zuschuss/Zuweisung

Das Gründungsstipendium.NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen.

Gründerinnen und Gründer erhalten für ein Jahr einmonatliches Stipendium in Höhe von 1.200 Euro sowie ein begleitendes Coaching - damit sie sich ganz auf die Entwicklung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee konzentrieren können.

Gemischtgeschlechtliche Gründungsteams die während der Förderung ihr Unternehmen gründen, profitieren zusätzlich vom neuen Zuschuss „Gründungsstipendium.NRW Diversität+“: Sie erhalten monatlich weitere 300 Euro, sodass der Gesamtbetrag auf 1.500 Euro pro Person steigt.

Das Programm schafft so mehr Freiraum für Vielfalt, Innovation und unternehmerischen Mut.


Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

·      Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen mit Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen

·      Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.

·      Wer keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft besitzt, benötigt eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.


Fördervoraussetzungen

  • Es muss sich um ein innovatives Gründungsvorhaben handeln.
  • Die Gründung muss innerhalb der nächsten 12 Monate geplant oder in den letzten 12 Monaten erfolgt sein.
  • Die Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen in der Geschäftsführung tätig sein und relevante Gesellschafteranteile besitzen.
  • Das Gründungsvorhaben wird im Hauptberuf durchgeführt.
  • Es wird eine schriftlich begründete Empfehlung durch ein von der bewilligenden Stelle akkreditiertes Gründungsnetzwerk benötigt.
  • Das Gründungsnetzwerk muss eine projektbegleitende Betreuung der Gründerinnen und Gründer sicherstellen.
  • Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie sowie unter https://www.gründungsstipendium.nrw/.

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Projektträger Jülich
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Die Bewerbungen für das Stipendium werden ausschließlich durch die akkreditierten und zertifizierten Gründungsnetzwerke angenommen. Es wird empfohlen, zu einem Gründungsnetzwerk in räumlicher Nähe zum Wohnort oder zum Sitz des Unternehmens Kontakt aufzunehmen.

Das Stipendium wird für bis zu 12 Monate gewährt.

Gefördert werden 1.200 Euro pro Monat und Person, maximal für 12 Monate. Pro Gründungsteam können bis zu drei Personen gefördert werden.

Ja. Seit April 2025 erhalten gemischtgeschlechtliche Teams, die während der Förderung ihr Unternehmen gründen, auf Antrag zusätzlich zum Stipendium 300 €/monatlich pro Person. Die Auszahlung erfolgt in Form einer Einmalzahlung in der zweiten Hälfte des laufenden Stipendiums.

Bei Stipendiatinnen, die während des Förderzeitraums ein Kind bekommen, kann der Förderzeitraum bei Fortlaufen der Auszahlungen einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden.
Der zeitgleiche Erhalt von Elterngeld während des Stipendiums ist nicht zulässig. Es ist jedoch möglich, für die Zeit des Bezugs von Elterngeld das Stipendium um bis zu zwölf Monate zu unterbrechen. Dies gilt sowohl für Stipendiatinnen als auch Stipendiaten.

Weiterführende Links und Downloads