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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - GRW-Infrastruktur NRW

Für eine starke Wirtschaft vor Ort: Mit dem Förderprogramm „GRW-Infrastruktur“ stärkt das Land Nordrhein-Westfalen gezielt strukturschwache Regionen. Gefördert werden öffentliche Projekte, die wirtschaftsnahe Infrastruktur schaffen: von Gewerbeflächen über Bildungszentren bis zu touristischen Rad- und Wanderwegen.
Antragsfrist:
15.04.2026 31.12.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Schulen und Bildungseinrichtungen
Schule
Weiterbildung
Arbeit
Digitalisierung
Innovation und technologische Entwicklung
Start-ups und Gründungen
Unternehmensgründung
Wirtschaft
Infrastruktur
Strukturwandel und -entwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bündelt Landes- und Bundesmittel, um strukturschwache Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen wirtschaftlich zu stärken. 


Ziel ist die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur – also von öffentlichen Einrichtungen und Vorhaben, die Unternehmen den nötigen Raum und Rahmen für Wachstum bieten. 


Gefördert werden insbesondere 

- Wirtschaftsflächen und Anbindungsvorhaben für Industrie- und Gewerbebetriebe

- Touristische Infrastruktur, wie zum Beispiel Rad- und Wanderwege, Informationszentren und Kurparks 

- Gewerbezentren, wie zum Beispiel Technologie- und Gründerzentren 

- Berufliche Bildungseinrichtungen 

- Planungs- und Beratungsleistungen, wie zum Beispiel Gutachten und Machbarkeitsstudien. 


Das Programm „GRW-Infrastruktur“ stärkt Wirtschaft und Kommunen auf mehreren Ebenen: Es sichert und schafft Arbeitsplätze, gleicht strukturelle Defizite aus und beschleunigt die Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • steuerbegünstigte juristische Personen 
  • natürliche oder juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, z. B. Projektgesellschaften.

Bei einzelnen Fördertatbeständen (z. B. in der beruflichen Bildung) bestehen abweichende Regelungen.

Fördervoraussetzungen

  • Das Projekt liegt in einem C- oder D-Regionalfördergebiet (Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf)
  • Das Infrastrukturvorhaben muss Beschäftigung, Standortqualität oder klimafreundlichen Umbau fördern
  • In der Regel beträgt der Zuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben. Unter bestimmten Bedingungen – etwa bei interkommunaler Kooperation, Beitrag zur klimagerechten Transformation oder Fachkräftesicherung – kann der Fördersatz auf bis zu 90 % steigen.
  • Eigenmittel des Antragsträgers in Höhe von 10 % bis 40 % sind zwingend notwendig.
  • Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden (kein Vertragsschluss vor Bewilligung).
  • Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten (3 Jahren) abgeschlossen werden.
  • Die geförderte Infrastruktur muss mindestens 15 Jahre lang zweckgebunden in öffentlicher Nutzung verbleiben.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur im regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Infrastruktur)

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen, Bund Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Wenn Sie nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) gesucht haben: Sie sind hier richtig – Neuer Name, mehr Fördermöglichkeiten, gleiche Ansprechpersonen. Zum Jahreswechsel haben wir nicht nur den Namen geändert, sondern die GRW auch gezielt weiterentwickelt. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist, Anreize für wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen zu stärken und das Programm zu vereinfachen. Hierzu gehört auch eine einheitliche Kommunikation unter neuem Namen: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Nordrhein-Westfalen. Oder kurz: GRW-Infrastruktur.

Ja. RWP heißt jetzt GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“: ein neuer Name, mehr Fördermöglichkeiten, gleiche Ansprechpersonen.

Die Dezernate 34 der Bezirksregierungen sind die zentrale Anlaufstelle für Beratung und Bewilligung. Auf der Webseite Ihrer örtlich zuständlichen Bezirksregierung finden Sie weitere Informationen.
Lassen Sie sich gerne individuell beraten – von der ersten Idee bis zur Antragstellung. Ihre Projektidee können Sie gemeinsam mit der zuständigen Bezirksregierung auch dem NRW-Wirtschaftsministerium vorstellen. Im sogenannten Ideen-Pitch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorhaben im frühen Entwicklungsstadium zu präsentieren, Feedback zu erhalten und Ihre Förderchancen zu verbessern.

Ja. Kosten für externe Planungs- und Beratungsleistungen (z. B. Machbarkeitsstudien, Gutachten, Masterpläne) können gefördert werden, sofern sie zur Vorbereitung oder Durchführung eines förderfähigen Infrastrukturvorhabens dienen und nicht bereits aus anderen Fördermitteln getragen werden.

Eine Förderung aus der GRW erfolgt als Zuschuss. Der Fördersatz beträgt zwischen 60 und 90 % der förderfähigen Kosten.

Weiterführende Links und Downloads