GEMA - Pauschale Lösung für eintrittsfreie Veranstaltungen
01.07.2026 – 31.12.2026
Mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit leisten Sie aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Die Veranstaltungen Ihrer Vereine und Organisationen sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um Ihr Engagement zu fördern, haben das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und die GEMA einen Ehrenamtsvertrag (Pauschalvereinbarung) für ehrenamtlich getragen Vereine und Organisationen getroffen, die gemeinnützige, mildtätigte oder kirchliche Zwecke verfolgen. Für Ihren Verein oder Ihre Organisation in Nordrhein-Westfalen fallen für bis zu vier eintrittsfreien Veranstaltungen im Jahr keine GEMA-Lizenzkosten an. Wichtig ist, dass Sie die Veranstaltung trotzdem bei der GEMA melden, damit das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten übernimmt.
Die Regelung gilt für Veranstaltungen ab dem 01. Juli 2026.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Vereine und Organisationen, deren offizieller Sitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die nachweislich vorwiegend ehrenamtlich getragen sind und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Fördervoraussetzungen
- Der Verein oder die Organisation hat den Sitz in Nordrhein-Westfalen,
- Nordrhein-Westfalen übernimmt die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein / Organisation,
- Für die durchgeführten Veranstaltungen darf kein Eintrittsgeld erhoben werden und die Veranstaltungsflächengröße maximal 500 m² betragen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenEs handelt sich um ein Kontingent, welches die GEMA und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbart haben. Alle Lizenzen, die den oben genannten Bedingungen entsprechen, zählen in dieses Kontingent. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei die Kosten für bis zu 4 Veranstaltungen pro Jahr je Verein oder Organisation. Sollte das bislang festgelegte Kontingent für Nordrhein-Westfalen – entgegen der Erwartung - nicht auskömmlich sein, besteht die Möglichkeit, dieses auch unterjährig zu erhöhen.
Die bestehenden Pauschalverträge von Verbänden, Vereinigungen und Organisationen haben Vorrang. Sie profitieren also zuerst von den Vorteilen, die sich aus der Mitgliedschaft in Ihrer Interessensgemeinschaft ergeben. Wenn Sie eine Lizenz benötigen, die durch den Vertrag Ihrer Vereinigung nicht abgedeckt ist, profitieren Sie möglicherweise zusätzlich von der Nordrhein-Westfalen-Pauschale, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Davon zu unterscheiden sind bestehende Rahmenverträge von Verbänden, Vereinigungen und Organisationen. Hier hat in der Regel der Ehrenamtsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen Vorrang. Aber auch hier gilt, dass sie dann möglicherweise immer noch von einem bestehenden Rahmenvertrag profitieren können, sollte der Ehrenamtsvertrag des Landes nicht zur Anwendung kommen können.
Im Onlineportal der GEMA können Sie den Preis berechnen und die Musiknutzung anmelden und erhalten dann die entsprechende Lizenz sowie eine Rechnung.
Hintergrundmusik im Rahmen einer ehrenamtlich organisierten Veranstaltung ist selbstverständlich in Rahmen des Ehrenamtsvertrag des Landes abgedeckt, sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die kontinuierliche Beschallung von Räumen – z.B Vereinsheime, Gaststätten sind hiervon ausgenommen. Diese können Sie am einfachsten über den Preisrechner der GEMA anmelden. Ziel des Ehrenamtsvertrages ist es, ehrenamtlich organisierte, zeitlich begrenzte Events unbürokratisch abzudecken – unabhängig davon, ob die Musik live oder von Tonträgern stammt.
Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm) - z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen.
- Festivals oder Konzerte,
- Theater/Kabarett,
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen,
- Streaming-Veranstaltungen,
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.),
- Veranstaltungen mit Eintritt,
- Festumzüge,
- Public Viewing,
- kommerzielle (klassische) Weihnachtsmärkte.