Geld oder Stelle - Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote
15.07.2025 – 30.12.2025
Mit den Zuwendungen aus dem Programm „Geld oder Stelle – Sekundarstufe I“ fördert das Land Nordrhein-Westfalen an Halbtagsschulen Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht. An Ganztagsschulen wird die Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten durch Träger aus Jugendhilfe, Kultur, Sport und weitere außerschulische Partner an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien gefördert, soweit hierfür keine Lehrerstellen aus dem Stellenzuschlag für den Ganztag in Anspruch genommen werden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen,
- Träger genehmigter Ersatzschulen.
Fördervoraussetzungen
- Die Maßnahmen werden in dem Rahmen gefördert, in dem von den Schulen keine Lehrerstellenanteile aus dem Stellenzuschlag für den Ganztag beziehungsweise eine pädagogische Übermittagbetreuung in Anspruch genommen werden und wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- In Halbtagsschulen: Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots zur pädagogischen Übermittagbetreuung für Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Unterricht am Nachmittag, gegebenenfalls von ergänzenden außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten sowie einer Gelegenheit zur Einnahme eines Imbisses oder einer Mahlzeit,
- In Ganztagsschulen: Durchführung von Ganztagsangeboten,
- Teilnahmemöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I der jeweiligen Schule,
- Mindestdauer der Maßnahme: ein Schuljahr.
Rechtliche Grundlage
Geld oder Stelle - Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote
Kontakt und Ansprechperson
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