Gedenkstättenfahrten - Regelverfahren
19.05.2026 – 31.12.2030
Gefördert wird die Durchführung von Schulfahrten aller Schulformen für die Klassen und Jahrgangsstufen 8 bis 13 zu Gedenkstätten, Kriegsgräbern und Erinnerungsorten im Inland und im europäischen Ausland sowie die Durchführung von digitalen Besuchen von Gedenkstätten, Kriegsgräbern und Erinnerungsorten.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger können Träger öffentlicher Schulen und Ersatzschulen oder die Fördervereine (e.V.) von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen aus Nordrhein-Westfalen sein.
Fördervoraussetzungen
- a) Bestätigung der pädagogischen Vor- und Nachbereitung der Fahrt im Fachunterricht
- b) Bestätigung, dass mindestens drei Schulstunden am Ort der Erinnerungs- /Gedenkstätte verbracht werden (bei Auslandsfahrten jeweils 4 Schulstunden an zwei Tagen) oder bei digitalen Besuchen ein geführter Live-Rundgang über mindestens 90 Minuten
Rechtliche Grundlage
Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft im Inland und im europäischen Ausland sowie für die Durchführung von digitalen Gedenkstättenbesuchen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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