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Gedenkstättenfahrten - Regelverfahren

Seit Mai 2018 fördert das Schulministerium Nordrhein-Westfalen Fahrten zu Gedenkstätten im In- und europäischen Ausland. Damit unterstützt das Land die Schulen in ihrer historisch-politischen Bildungsarbeit. Die zugrunde liegende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft“ legt dabei Voraussetzungen, Förderumfang und Antragsverfahren für die finanzielle Unterstützung der Gedenkstättenfahrten fest.
Antragsfrist:
19.05.2026 31.12.2030
Antragstellung möglich

Schulen und Bildungseinrichtungen
Träger von Ersatzschulen
Vereine
Städte, Kreise, Gemeinden
Politische Bildung
Schule
Zuschuss/Zuweisung

Gefördert wird die Durchführung von Schulfahrten aller Schulformen für die Klassen und Jahrgangsstufen 8 bis 13 zu Gedenkstätten, Kriegsgräbern und Erinnerungsorten im Inland und im europäischen Ausland sowie die Durchführung von digitalen Besuchen von Gedenkstätten, Kriegsgräbern und Erinnerungsorten.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger können Träger öffentlicher Schulen und Ersatzschulen oder die Fördervereine (e.V.) von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen aus Nordrhein-Westfalen sein.

Fördervoraussetzungen

  • a) Bestätigung der pädagogischen Vor- und Nachbereitung der Fahrt im Fachunterricht
  • b) Bestätigung, dass mindestens drei Schulstunden am Ort der Erinnerungs- /Gedenkstätte verbracht werden (bei Auslandsfahrten jeweils 4 Schulstunden an zwei Tagen) oder bei digitalen Besuchen ein geführter Live-Rundgang über mindestens 90 Minuten

Rechtliche Grundlage

Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft im Inland und im europäischen Ausland sowie für die Durchführung von digitalen Gedenkstättenbesuchen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen