Forschung und Entwicklung zur Abwasserbeseitigung
01.11.2023 – 31.12.2028
Das Ziel besteht in der Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Abwasserbeseitigung, Schutz der natürlichen Ressourcen, Weiterentwicklung der Abwassertechnik, Erhalt der Infrastruktur und Qualitätssicherung.
Diese Förderung erfolgt über die Richtlinie für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW, Förderbereich 6).
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- „Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung“ oder „Forschungseinrichtungen“ und „Forschungsinfrastruktur“ im Sinne der Nummer 1.3 Doppelbuchstabe ff und gg der Mitteilung 2022/C 414/01, jedoch ausschließlich Einrichtungen, die eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Nummer 2.1.1 der Mitteilung 2022/C 414/01 darstellen
- Unternehmen und Einrichtungen als Kooperationspartner der Forschungseinrichtungen
Fördervoraussetzungen
- praxisnahe und anwendungsorientierte Ausgestaltung der Projekte
- Veröffentlichung der Ergebnisse (Wissenstransfer)
Rechtliche Grundlage
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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