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Forschung und Entwicklung zur Abwasserbeseitigung

Diese Förderung unterstützt Forschungseinrichtungen bei der Erforschung und Entwicklung innovativer Konzepte, Verfahren und Produkte zur Abwasserbehandlung. Denn dies ist grundlegende Voraussetzung für die weitere Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine bessere Abwasserbehandlung.
Antragsfrist:
01.11.2023 31.12.2028
Antragstellung möglich

Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Forschung
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung

Das Ziel besteht in der Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Abwasserbeseitigung, Schutz der natürlichen Ressourcen, Weiterentwicklung der Abwassertechnik, Erhalt der Infrastruktur und Qualitätssicherung.

Diese Förderung erfolgt über die Richtlinie für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW, Förderbereich 6).

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • „Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung“ oder „Forschungseinrichtungen“ und „Forschungsinfrastruktur“ im Sinne der Nummer 1.3 Doppelbuchstabe ff und gg der Mitteilung 2022/C 414/01, jedoch ausschließlich Einrichtungen, die eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Nummer 2.1.1 der Mitteilung 2022/C 414/01 darstellen
  • Unternehmen und Einrichtungen als Kooperationspartner der Forschungseinrichtungen

Fördervoraussetzungen

  • praxisnahe und anwendungsorientierte Ausgestaltung der Projekte
  • Veröffentlichung der Ergebnisse (Wissenstransfer)

Rechtliche Grundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land
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