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Förderungen im besonderen Landesinteresse gemäß §14 ÖPNVG NRW zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Services im ÖPNV

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert besondere Projekte im Nahverkehr, die nicht über andere Programme abgedeckt sind jedoch im besonderen Landesinteresse liegen – von Bürgerbusvorhaben bis hin zu Maßnahmen für mehr Qualität, Sicherheit und Service im Öffentlichern Personennahverkehr. Die Bürgerbusförderung ist dabei in dieser Datenbank als eigenes Förderprogramm hinterlegt.
Antragsfrist:
18.08.2025 31.12.2030
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Öffentliche Unternehmen
Verbände
Digitalisierung
Innovation und technologische Entwicklung
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen will den Nahverkehr für alle Bürgerinnen und Bürger leistungsstärker, verlässlicher, vernetzter, flexibler, sicherer und barrierefrei machen. Deshalb unterstützt das Land Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr, die für die Qualität und Zukunftsfähigkeit des Angebots besonders wichtig sind.

Gefördert werden Projekte, die den Alltag spürbar verbessern – etwa durch mehr Barrierefreiheit, moderne Fahrgastinformationen, tarifliche Weiterentwicklungen, zusätzliche Serviceangebote oder mehr Sicherheit an Haltestellen und in Fahrzeugen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Bürgerbusvorhaben, die in dieser Datenbank in einem eigenen Förderprogramm abgebildet sind. Mit der Förderung nach § 14 ÖPNVG NRW sorgt das Land dafür, dass der Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Schritt für Schritt attraktiver und leistungsfähiger wird – und damit eine tragende Rolle für eine nachhaltige Verkehrswende übernimmt.

Gefördert werden Projekte, die für das ganze Land wichtig sind und den Nahverkehr spürbar verbessern. Dazu gehören zum Beispiel landesweite digitale Angebote für einfacheres Ticketing, neue Informations- und Serviceplattformen oder Projekte zur besseren Vernetzung mit Nachbarregionen. Beispiele sind ein grenzüberschreitendes eTicketing-Projekt, das Fahrten zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden einfacher macht, der Aufbau einer landesweiten Plattform zur Vernetzung von On-Demand-Verkehren oder der landesweite eTarif eezy.nrw. Auch landesweite Initiativen zur Digitalisierung, Sicherheit oder Fahrgastinformation wurden bereits unterstützt.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen,
  • Öffentliche und private Verkehrs- & Eisenbahnunternehmen,
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen.


Fördervoraussetzungen

  • Gefördert werden nur Maßnahmen, die im besonderen Landesinteresse liegen.
  • Die Maßnahme darf nicht über andere Paragraphen des ÖPNVG NRW gefördert werden können.
  • Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität, Sicherheit und des Services im ÖPNV.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt und bewilligt werden.
  • Antragstellende Kommunen und Organisationen werden ausdrücklich aufgefordert, ihr Projektvorhaben vor Antragstellung mit dem Kompetenzcenter Digitalisierung, Marketing oder Sicherheit NRW sowie dem Ministerium für Verkehr abzustimmen.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach den im Zuwendungsbescheid festgelegten zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Der Eigenanteil der Antragstellenden hängt von Art und Umfang des Projekts ab und wird im Einzelfall festgelegt.
  • Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in den Verwaltungsvorschriften zu §14 ÖPNVG NRW.

Rechtliche Grundlage

§14 des Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW)
  • Bezirksregierungen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Gefördert werden Projekte, die für das ganze Land wichtig sind und den Nahverkehr spürbar verbessern. Dazu gehören zum Beispiel landesweite digitale Angebote für einfacheres Ticketing, neue Informations- und Serviceplattformen oder Projekte zur besseren Vernetzung mit Nachbarregionen. Beispiele sind ein grenzüberschreitendes eTicketing-Projekt, das Fahrten zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden einfacher macht, der Aufbau einer landesweiten Plattform zur Vernetzung von On-Demand-Verkehren oder der landesweite eTarif eezy.nrw. Auch landesweite Initiativen zur Digitalisierung, Sicherheit oder Fahrgastinformation wurden bereits unterstützt.

Bevor Sie einen Förderantrag bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung einreichen, sollten Sie zunächst den Kontakt mit dem Ministerium und/oder einem der Kompetenzcenter aufnehmen. Dort kann man Ihnen kurzfristig mitteilen, ob die Projektidee im besonderen Landesinteresse liegt und Tipps zum Entwerfen einer Konzeptskizze geben.
Sofern ein besonderes Landesinteresse vorliegt, beraten die Kompetenzcenter und Bezirksregierungen Sie zur inhaltlichen Ausgestaltung des Förderantrags.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben, die im Zuwendungsbescheid anerkannt werden – etwa Planungskosten, Investitionen in Ausstattung oder bauliche Maßnahmen, die direkt mit der Verbesserung von Qualität, Sicherheit oder Service im ÖPNV zusammenhängen.

Die Förderung nach §14 ÖPNVG NRW ist eine Förderung im besonderen Landesinteresse. Die Förderhöhe und -quote wird demnach im Einzelfall entschieden. Es kann ein Eigenanteil für die Antragstellenden bestehen bleiben, dessen Höhe im Bewilligungsbescheid festgelegt wird.

Weiterführende Links und Downloads