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Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung

Die Arbeit örtlicher oder regionaler Kooperationen zur anonymen Spurensicherung in Fällen von sexualisierter Gewalt und Misshandlungen an Frauen und Mädchen wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.
Näheres ergibt sich aus der Förderrichtlinie zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen.
Antragsfrist:
07.01.2025 30.11.2025
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Vereine
Gleichstellung
Zuschuss/Zuweisung

​Das Land fördert die Arbeit örtlicher oder regionaler Kooperationen zur anonymen Spurensicherung in Fällen von sexualisierter Gewalt und Misshandlungen an Frauen und Mädchen.

Kooperationen sind in Gründung befindliche oder bestehende verbindliche, auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von mit der Thematik der anonymen Spurensicherung befassten Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die sich einzelfallübergreifend vernetzen und zusammenarbeiten, um örtliche oder regionale Angebote der anonymen Spurensicherung für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen zu initiieren, aufrechtzuerhalten und zu verbessern.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Juristische Personen des Privatrechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und die Aufgabe der finanziellen Koordinierung einer bestehenden oder in Gründung befindlichen örtlichen oder regionalen Kooperation wahrnehmen.​

Fördervoraussetzungen

  • Das Versorgungsgebiet der Kooperation muss im Regelfall das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises in Nordrhein-Westfalen umfassen. Die Erstreckung des Versorgungsgebiets auf mehr als eine der vorgenannten Gebietskörperschaften ist zulässig.
  • An einer bestehenden Kooperation müssen grundsätzlich Frauenberatungs- und Frauenunterstützungseinrichtungen, die schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Frauen und Mädchen arbeiten, und Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die Spuren der Gewalttat anonym sichern, beteiligt sein.
  • Darüber hinaus können weitere mit der Thematik der anonymen Spurensicherung befasste Eimichtungen, Behörden und Institutionen an der Kooperation beteiligt sein.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Landschaftsverband Rheinland (LVR)
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)