Direkt zum Inhalt

Förderung von Kooperationen gegen Gewalt an Frauen in Nordrhein-Westfalen

Die Arbeit örtlicher oder regionaler Zusammenschlüsse, die sich ausschließlich oder überwiegend mit der Bekämpfung von Gewalt an Frauen, Mädchen und ggf. mitbetroffenen Kindern befassen (Kooperationen gegen Gewalt an Frauen), wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Näheres ergibt sich aus der Förderrichtlinie zur Förderung von Kooperationen gegen Gewalt an Frauen in Nordrhein-Westfalen.
Antragsfrist:
05.06.2025 30.11.2025
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Vereine
Gleichstellung
Zuschuss/Zuweisung

Das Land fördert die Arbeit örtlicher oder regionaler Kooperationen gegen Gewalt an Frauen in Nordrhein-Westfalen.

Kooperationen sind in Gründung befindliche oder bestehende institutionalisierte, einzelfallübergreifende örtliche beziehungsweise regionale Zusammenschlüsse, die sich ausschließlich oder überwiegend mit der Bekämpfung von Gewalt an Frauen, Mädchen und gegebenenfalls mitbetroffene Kinder befassen, um die Unterstützung von Opfern durch die bestehenden Hilfeangebote sicherzustellen und zu verbessern und Opferschutzmaßnahmen zu vernetzen, so dass ein abgestimmtes und effektives Vorgehen erreicht werden kann.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Juristische Personen des Privatrechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und die Aufgabe der finanziellen Koordinierung einer bestehenden oder in Gründung befindlichen örtlichen oder regionalen Kooperation wahrnehmen.

Fördervoraussetzungen

  • Das Versorgungsgebiet der Kooperation muss im Regelfall das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises in NRW umfassen.
  • An einer bestehenden Kooperation müssen grds. Frauenberatungs- und Frauenunterstützungseinrichtungen, die schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Frauen arbeiten, die Polizei und mindestens eine im Versorgungsgebiet tätige kommunale Gleichstellungsbeauftragte beteiligt sein.
  • Darüber hinaus sollen weitere mit der Thematik befasste Vertreterinnen und Vertreter von Einrichtungen, Behörden und Institutionen an der Kooperation beteiligt sein.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen gegen Gewalt an Frauen in Nordrhein-Westfalen

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Landschaftsverband Rheinland (LVR)
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)