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Förderung temporärer, digital unterstützter Sperrungen von Fahrbahnen für Schulstraßen

Sichere Schulwege für Kinder: Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert Modellprojekte, die mit technischer und digitaler Unterstützung zeitlich begrenzte Sperrungen von Fahrbahnen für Schulstraßen ermöglichen.
Antragsfrist:
06.03.2026 30.04.2026
Antragstellung momentan nicht möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Bürgerinitiativen
Infrastruktur
Stadtentwicklung
Verkehr
Wohnen
Zuschuss/Zuweisung

Viele Kinder werden mit dem Auto bis unmittelbar vor die Schule gebracht oder dort abgeholt. Besonders an Grundschulen können dadurch kritische Verkehrssituationen entstehen: Stauungen, Wendemanöver oder unübersichtliche Parksituationen treffen auf Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Mit der Förderung temporärer, digital unterstützter Sperrungen von Fahrbahnen für Schulstraßen möchte das Land Nordrhein-Westfalen die Verkehrssicherheit im unmittelbaren Schulumfeld erhöhen. Gefördert werden bis zu drei Modellprojekte, die es ermöglichen, die Einfahrt in Schulstraßen zeitweise für den Bring- und Holverkehr einzuschränken. Die Einschränkungen sollen nicht nur durch Verkehrszeichen erfolgen, sondern vor allem durch technische und digitale Anwendungen unterstützt werden. Dazu zählen beispielsweise automatisierte Poller oder digitale Lichtsignalanlagen. Die Ein- und Durchfahrt für Berechtigte (zum Beispiel Anwohnende oder Rettungsdienste) muss während der Sperrungen weiterhin möglich sein.

Das Ziel ist es innovative praxistaugliche Lösungen zu erproben, die eine digitale Verkehrslenkung ermöglichen.

Gefördert werden zum Beispiel:

  • automatisierte Zufahrtbarrieren (Schranken, Poller), 
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Sicherheit (zum Beispiel Verkehrsberuhigung, akustische und visuelle Warnsysteme),
  • digitale Lösungen zur Erkennung durchfahrtsberechtigter Fahrzeuge,
  • Maßnahmen zur projektbegleitenden Evaluation.

Insgesamt stellt das Ministerium für die Umsetzung von Lösungen 100.000 Euro je Kommune zur Verfügung. Weitere Informationen sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. 

Fördervoraussetzungen

  • Wenn sich die Maßnahme als praxistauglich erweist, ist sie dauerhaft fortzuführen. In diesem Fall gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.
  • Sollte sich die Maßnahme als nicht geeignet erweisen, können verbleibende Fördermittel bis spätestens 31. Dezember 2027 für den Rückbau verwendet werden.
  • Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssen das Projekt fachlich begleiten und spätestens ein Jahr nach Erhalt des Zuwendungsbescheids einen Bericht beim zuständigen Verkehrsministerium einreichen. Der Bericht muss insbesondere enthalten: Angaben zur Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen, eine Dokumentation aufgetretener Störungen, eine Darstellung zusätzlicher Kosten oder personeller Aufwände.
  • Bereits mit dem Förderantrag ist ein Konzept zur Evaluation des Projekts einzureichen.
  • Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger erklären sich zur Teilnahme an einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung mit dem Ministerium bereit.
  • Im Projekt erhobene Mobilitätsdaten sind an die Landesagentur für Mobilitätsdaten NRW.Mobidrom zu übermitteln.
  • Mit der beigefügten Niederschrift zu TOP 6 der nordrhein-westfälischen „Verkehrsingenieur-Besprechung" (VIB) II/2023 wird den Kommunen aufgezeigt, wie Schulstraßen mit dem vorhandenen Instrumentarium der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und auf Basis des aktuellen Straßenrechts regelkonform eingerichtet werden können. Wie alle Niederschriften der VIB besitzt diese Niederschrift Erlasscharakter. Sie ist der Förderbekanntmachung als Anlage beigefügt und zu beachten.

Rechtliche Grundlage

Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Wenn sich die Maßnahme bewährt, müssen die geförderten Anwendungen grundsätzlich fünf Jahre lang für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.

Mobilitätsdaten, die im Projekt entstehen, sind an die Landesagentur für Mobilitätsdaten NRW.Mobidrom zu übermitteln. Welche Daten das konkret sind (Zeitfenster der Sperrungen), sollten in der technischen Umsetzung und nach Rücksprache mit dem für Verkehr zuständigen Ministerium eindeutig festgelegt werden.

Weiterführende Links und Downloads