Förderung Kommunaler Integrationszentren 2026
Antragsfrist:
17.04.2025 – 31.10.2025
17.04.2025 – 31.10.2025
Antragstellung momentan nicht möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Integration
Zuschuss/Zuweisung
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen und Angebote von Kommunalen Integrationszentren für die Verbesserung der Teilhabe und Integration vor Ort, Weiterentwicklung der Qualität der Integrationsarbeit sowie die Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Des Weiteren werden auch ehrenamtliches Engagement und weitere Maßnahmen der Kommunalen Integrationszentren zur Umsetzung der Ziele und der Aufgaben im Rahmen der Integrationsarbeit gefördert.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
Fördervoraussetzungen
- Das Kommunalen Integrationszentrum muss im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit organisatorisch eigenständig sein.
- Ein von der Stadt/Rat verabschiedetes Integrationskonzept.
- Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte im Zwei-Jahres-Turnus.
- Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten.
- Übernahme der Verwaltungsausgaben, wie. z. B. Reisekosten.
- Übernahme der Ausgaben für Lehr- und Lernmittel, Projektmittel.
- Mitwirkung an einem überregionalen Erfahrungsaustausch – (Verbundtreffen der Kommunalen Integrationszentren).
- Einsatz von qualifizierten Fachkräften gemäß der Förderrichtlinie.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung ArnsbergWeiterführende Links und Downloads
Informationen zur Förderung Kommunaler Integrationszentren
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/foerderung-kommunen/foerderung-kommunaler-integrationszentren-ki