Förderung Kinderfeuerwehren
01.04.2026 – 15.05.2026
Ziel des Aufrufs ist es, den Feuerwehren für die Einrichtung einer Abteilung „Kinderfeuerwehr“ einen guten Start zu ermöglichen. Die einmalige Förderung umfasst die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF) für Zwecke der Kinderfeuerwehr, welches sich an den nachfolgenden Kriterien orientiert. Als Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung 80 Prozent der Kaufsumme eines MTF gewährt (max. 48.000 EUR). Die Verwendung des Fahrzeuges ist für die Dauer von fünf Jahren ausschließlich für Zwecke der Kinderfeuerwehr, ausnahmsweise zu Zwecken der Jugendfeuerwehr, zweckgebunden.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Einmalig antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen in Nordrhein-Westfalen, welche bereits eine „Kinderfeuerwehr“ eingerichtet haben oder sich in Gründung einer solchen befinden und die bislang keine Fördermittel aus diesem Programm für die Kinderfeuerwehr erhalten haben.
Fördervoraussetzungen
- Mindestens zwei Betreuungspersonen pro Kinderfeuerwehr-Gruppe
- Anforderungen an das Mannschaftstransportfahrzeug sind erfüllt
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-WestfalenPDF, 871.37 KB
PDF, 465.91 KB