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Förderung Kinderfeuerwehren

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die sich für die Gründung einer Kinderfeuerwehr entschieden haben, dürfen sich wieder freuen. Auch in diesem Jahr werden hierfür wieder Fördermittel zur Anschaffung von Transportfahrzeugen für die Feuerwehrleute von morgen zur Verfügung gestellt.
Antragsfrist:
01.04.2026 15.05.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Kinder und Jugend
Ehrenamt
Zuschuss/Zuweisung

Ziel des Aufrufs ist es, den Feuerwehren für die Einrichtung einer Abteilung „Kinderfeuerwehr“ einen guten Start zu ermöglichen. Die einmalige Förderung umfasst die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF) für Zwecke der Kinderfeuerwehr, welches sich an den nachfolgenden Kriterien orientiert. Als Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung 80 Prozent der Kaufsumme eines MTF gewährt (max. 48.000 EUR). Die Verwendung des Fahrzeuges ist für die Dauer von fünf Jahren ausschließlich für Zwecke der Kinderfeuerwehr, ausnahmsweise zu Zwecken der Jugendfeuerwehr, zweckgebunden.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Einmalig antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen in Nordrhein-Westfalen, welche bereits eine „Kinderfeuerwehr“ eingerichtet haben oder sich in Gründung einer solchen befinden und die bislang keine Fördermittel aus diesem Programm für die Kinderfeuerwehr erhalten haben.

Fördervoraussetzungen

  • Mindestens zwei Betreuungspersonen pro Kinderfeuerwehr-Gruppe
  • Anforderungen an das Mannschaftstransportfahrzeug sind erfüllt

Rechtliche Grundlage

§§ 23, 44 LHO

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
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