Förderung des Internationalen Kulturaustauschs
01.09.2026 – 31.10.2026
Der künstlerische Austausch, auch über geografische Grenzen hinaus, ist zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung von Kulturschaffenden. Ziel der Förderung des Internationalen Kulturaustauschs ist es daher:
- den Austausch zwischen nordrhein-westfälischen Künstlerinnen und Künstlern, Ensembles und Kultureinrichtungen mit internationalen Partnerinnen und Partnern zu unterstützen,
- durch die Präsenz von Kunst und Kultur aus Nordrhein-Westfalen im Ausland das Profil des Landes als international bedeutender Kulturstandort zu stärken und
- nordrhein-westfälischen Künstlerinnen und Künstlern durch Auslandsaufenthalte in ihrer individuellen Weiterentwicklung, Professionalisierung und Ausbildung eines künstlerischen Profils zu fördern.
Gefördert werden
1. Künstlerische Projekte im Ausland
2. Künstlerische Projekte in Nordrhein-Westfalen mit ausländischen Partnern
3. Künstlerische Arbeits- oder Rechercheaufenthalte im Ausland
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Künstlerische Projekte im Ausland und Künstlerische Projekte mit ausländischen Partnern:
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, Ensembles und Kultureinrichtungen,
Gemeinden und Gemeindeverbände aus Nordrhein-Westfalen.
- Künstlerische Arbeits- oder Rechercheaufenthalte:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen: Wohn- und Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, Abschluss eines Hochschulstudiums und Nachweis erfolgreicher künstlerischer Arbeit
Fördervoraussetzungen
- Es gelten unter anderem folgende Fördervoraussetzungen:
- Es können Fördermittel im Umfang von ab 2.000 € (im nicht-kommunalen Bereich) bzw. ab 12.500 € (bei kommunalen Antragstellern) und bis zu 30.000 € beantragt werden.
- Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen. Baumaßnahmen werden nicht gefördert.
- Die Förderung setzt eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (im nichtkommunalen Bereich) bzw. 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (für kommunale Antragsteller) als solche auszuweisen sind.
- Künstlerische Projekte im Ausland: Eine finanzielle Beteiligung der ausländischen Partnerinnen bzw. Partner von mindestens 20 % der grundsätzlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist erforderlich.
- Künstlerische Projekte mit ausländischen Partnern: Eine finanzielle Beteiligung der ausländischen Partnerinnen bzw. Partner von mindestens 50 % der grundsätzlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist erforderlich.
- Künstlerische Arbeits- oder Rechercheaufenthalte: Es können Zuwendungen in einer Höhe von monatlich bis zu 1.500 Euro gewährt werden. Zusätzlich kann ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 500 Euro bewilligt werden.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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