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Förderung des Internationalen Kulturaustauschs

Künstlerische Arbeit lebt vom Austausch mit neuen Ideen, anderen Perspektiven und fremden Kulturen. Mit seinen internationalen Förderprogrammen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen diesen Dialog. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden in Nordrhein-Westfalen und internationalen Partnerinnen und Partnern zu stärken – und gleichzeitig das Land als lebendigen Kulturstandort weltweit sichtbarer zu machen.
Antragsfrist:
01.09.2026 31.10.2026
Antragstellung möglich

Künstlerinnen und Künstler
Privatpersonen
Vereine
Verbände
Bürgerinitiativen
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Der künstlerische Austausch, auch über geografische Grenzen hinaus, ist zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung von Kulturschaffenden. Ziel der Förderung des Internationalen Kulturaustauschs ist es daher:
-    den Austausch zwischen nordrhein-westfälischen Künstlerinnen und Künstlern, Ensembles und Kultureinrichtungen mit internationalen Partnerinnen und Partnern zu unterstützen,
-    durch die Präsenz von Kunst und Kultur aus Nordrhein-Westfalen im Ausland das Profil des Landes als international bedeutender Kulturstandort zu stärken und 
-    nordrhein-westfälischen Künstlerinnen und Künstlern durch Auslandsaufenthalte in ihrer individuellen Weiterentwicklung, Professionalisierung und Ausbildung eines künstlerischen Profils zu fördern.  
Gefördert werden
1.    Künstlerische Projekte im Ausland
2.    Künstlerische Projekte in Nordrhein-Westfalen mit ausländischen Partnern 
3.    Künstlerische Arbeits- oder Rechercheaufenthalte im Ausland

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

- Künstlerische Projekte im Ausland und Künstlerische Projekte mit ausländischen Partnern:

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, Ensembles und Kultureinrichtungen,
Gemeinden und Gemeindeverbände aus Nordrhein-Westfalen. 

- Künstlerische Arbeits- oder Rechercheaufenthalte:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen: Wohn- und Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, Abschluss eines Hochschulstudiums und Nachweis erfolgreicher künstlerischer Arbeit

Fördervoraussetzungen

  • Es gelten unter anderem folgende Fördervoraussetzungen:
  • Es können Fördermittel im Umfang von ab 2.000 € (im nicht-kommunalen Bereich) bzw. ab 12.500 € (bei kommunalen Antragstellern) und bis zu 30.000 € beantragt werden.
  • Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen. Baumaßnahmen werden nicht gefördert.
  • Die Förderung setzt eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (im nichtkommunalen Bereich) bzw. 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (für kommunale Antragsteller) als solche auszuweisen sind.
  • Künstlerische Projekte im Ausland: Eine finanzielle Beteiligung der ausländischen Partnerinnen bzw. Partner von mindestens 20 % der grundsätzlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist erforderlich.
  • Künstlerische Projekte mit ausländischen Partnern: Eine finanzielle Beteiligung der ausländischen Partnerinnen bzw. Partner von mindestens 50 % der grundsätzlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist erforderlich.
  • Künstlerische Arbeits- oder Rechercheaufenthalte: Es können Zuwendungen in einer Höhe von monatlich bis zu 1.500 Euro gewährt werden. Zusätzlich kann ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 500 Euro bewilligt werden.

Rechtliche Grundlage

Fördergrundsätze des internationalen Kulturaustauschs

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen