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Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Mit dem Landesprogramm "Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen" wird gezielt der Einsatz und die Qualifizierung von Übungsleitenden in Sportvereinen unterstützt​.
Antragsfrist:
01.03.2026 30.06.2026
Antragstellung möglich

Vereine
Sport
Zuschuss/Zuweisung

Mit dem Landesprogramm "Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen" wird gezielt der Einsatz und die Qualifizierung von Übungsleitenden in Sportvereinen unterstützt​. Eine Antragstellung entsprechend der geltenden Richtlinien ist über das Förderportal des Landessportbundes NRW möglich. Weitergehende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind antragsberechtigt:

  • Anerkennung als gemeinnütziger Verein,
  • Mitgliedschaft in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband,
  • Mitgliedschaft im zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (beziehungsweise im jeweiligen Gemeindesportverband oder Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen Vereine nicht unmittelbar Mitglied sind) (Doppelmitgliedschaft!),
  • Nachweis des Mitgliederbestands durch die jährliche Bestandserhebung,
  • Einsatz von lizenzierten Übungsleiter*innen,
  • Aktive Jugendarbeit, sofern dies nicht durch die besondere Aufgabenstellung des Vereins ausgeschlossen ist (z. B. bei anerkannten Seniorensportvereinen).

Fördervoraussetzungen

  • Die Fördervorraussetzungen können den geltenden Richtlinien entnommen werden.​

Rechtliche Grundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads