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Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen beim Erhalt und Ausbau ihrer Straßen und Brücken – für eine sichere und zukunftsgerichtete Mobilität vor Ort.
Antragsfrist:
22.07.2025 31.05.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein‑Westfalen fördert investive Maßnahmen im kommunalen Straßennetz. Der Fokus liegt auf der grundhaften Erneuerung und dem Ausbau verkehrswichtiger Straßen inklusive der straßenbegleitenden Rad‑ und Gehwege. 

Ziel ist ein sicheres und leistungsfähiges Straßennetz, das für alle Verkehrsteilnehmenden eine moderne Mobilität ermöglicht und damit der Lebensqualität vor Ort dient.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen.

Fördervoraussetzungen

  • Die Finanzierung des Eigenanteils muss gewährleistet sein,
  • Uneingeschränktes Baurecht muss vorliegen,
  • Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein,
  • Aufnahme in das jährliche Förderprogramm.

Rechtliche Grundlage

Richtlinien zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur (Förderrichtlinien kommunale Straßeninfrastruktur - FöRi-kom-Stra)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierungen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Zuge verkehrswichtiger Straßen einschl. Brücken
- Neu-, Aus- und Umbau sowie grundhafte Erneuerung
- Neuaufteilung des Verkehrsraumes
- Verkehrsleitsysteme
- Kreuzungsmaßnahmen
- Rad-/Gehwege im Zusammenhang mit dem dem Straßenum- und -ausbau
- Bussonderfahrstreifen
- Tunnelsicherheit
- Mitfahrerparkplätze

Gefördert werden:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen

Rechtliche Grundlagen:
- Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen mit Verwaltungsvorschriften
- Förderrichtlinien kommunale Straßeninfrastruktur (FöRi-kom-Stra)

Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 25) einzureichen

Grundfördersatz: 70 % mit Zuschlag von 5 Prozentpunkten für Vorhaben in als strukturschwach geltenden Gebieten

Der Förderantrag muss bis jeweils zum 31. Mai gestellt werden.

Weiterführende Links und Downloads