Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur
22.07.2025 – 31.05.2026
Das Land Nordrhein‑Westfalen fördert investive Maßnahmen im kommunalen Straßennetz. Der Fokus liegt auf der grundhaften Erneuerung und dem Ausbau verkehrswichtiger Straßen inklusive der straßenbegleitenden Rad‑ und Gehwege.
Ziel ist ein sicheres und leistungsfähiges Straßennetz, das für alle Verkehrsteilnehmenden eine moderne Mobilität ermöglicht und damit der Lebensqualität vor Ort dient.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen.
Fördervoraussetzungen
- Die Finanzierung des Eigenanteils muss gewährleistet sein,
- Uneingeschränktes Baurecht muss vorliegen,
- Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein,
- Aufnahme in das jährliche Förderprogramm.
Rechtliche Grundlage
Richtlinien zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur (Förderrichtlinien kommunale Straßeninfrastruktur - FöRi-kom-Stra)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von BezirksregierungenGefördert werden bauliche Maßnahmen im Zuge verkehrswichtiger Straßen einschl. Brücken
- Neu-, Aus- und Umbau sowie grundhafte Erneuerung
- Neuaufteilung des Verkehrsraumes
- Verkehrsleitsysteme
- Kreuzungsmaßnahmen
- Rad-/Gehwege im Zusammenhang mit dem dem Straßenum- und -ausbau
- Bussonderfahrstreifen
- Tunnelsicherheit
- Mitfahrerparkplätze
Gefördert werden:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen
Rechtliche Grundlagen:
- Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen mit Verwaltungsvorschriften
- Förderrichtlinien kommunale Straßeninfrastruktur (FöRi-kom-Stra)
Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 25) einzureichen
Grundfördersatz: 70 % mit Zuschlag von 5 Prozentpunkten für Vorhaben in als strukturschwach geltenden Gebieten
Der Förderantrag muss bis jeweils zum 31. Mai gestellt werden.