Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im schulischen Bereich mit den Niederlanden und Belgien
Antragsfrist:
16.07.2025 – 30.10.2027
16.07.2025 – 30.10.2027
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Schulen und Bildungseinrichtungen
Vereine
Bildung
Politische Bildung
Schule
Europa
Internationales
Zuschuss/Zuweisung
Gefördert werden Begegnungsmaßnahmen aller Schulformen, die an der Partnerschule oder einem geeigneten Drittort in den Niederlanden, Belgien oder Nordrhein-Westfalen stattfinden, grenzüberschreitende schulische Projekte sowie zur Vorbereitung virtuelle Begegnungsmaßnahmen mit Schulen aus den Niederlanden oder Belgien.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Fördervereine (e. V.) beziehungsweise Schulträger öffentlicher Schulen oder privater Ersatzschulen.
Fördervoraussetzungen
- Die Förderung erfolgt unter folgenden zusätzlichen Voraussetzungen:
- Durchführung einer Begegnungsmaßnahme aller Schulformen an der Partnerschule oder einem geeigneten Drittort in den Niederlanden, Belgien oder Nordrhein-Westfalen oder Durchführung eines grenzüberschreitenden schulischen Projektes mit den Niederlanden oder Belgien.
- Durchführung eines schulbezogenen Projektes grundsätzlich während der regulären Schulzeit. In Ausnahmen kann das Projekt auch in den Schulferien durchgeführt werden.
- Die Maßnahme darf nicht ausschließlich touristischen Zwecken dienen.
- Es handelt sich entweder um 1. eine bestehende Schulpartnerschaft, 2. einen Erstkontakt oder 3. die Gründung einer Schulpartnerschaft mit den Niederlanden oder Belgien.
- Die durchführende Schule ist entweder eine 1. Schule mit einem niederländischen Unterrichtsangebot, 2. Zertifizierte Europaschule, 3. Zertifizierte Euregioprofilschule, 4. Euregioschule oder 5. Schule mit bestehender Schulpartnerschaft, die nicht in eine der anderen Kategorien fällt.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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