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Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im schulischen Bereich mit den Niederlanden und Belgien

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Nordrhein-Westfalen mit den Nachbarländern Niederlande und Belgien ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag.
Antragsfrist:
16.07.2025 30.10.2027
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Schulen und Bildungseinrichtungen
Vereine
Bildung
Politische Bildung
Schule
Europa
Internationales
Zuschuss/Zuweisung

Gefördert werden Begegnungsmaßnahmen aller Schulformen, die an der Partnerschule oder einem geeigneten Drittort in den Niederlanden, Belgien oder Nordrhein-Westfalen stattfinden, grenzüberschreitende schulische Projekte sowie zur Vorbereitung virtuelle Begegnungsmaßnahmen mit Schulen aus den Niederlanden oder Belgien.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Fördervereine (e. V.) beziehungsweise Schulträger öffentlicher Schulen oder privater Ersatzschulen.

Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung erfolgt unter folgenden zusätzlichen Voraussetzungen:
  • Durchführung einer Begegnungsmaßnahme aller Schulformen an der Partnerschule oder einem geeigneten Drittort in den Niederlanden, Belgien oder Nordrhein-Westfalen oder Durchführung eines grenzüberschreitenden schulischen Projektes mit den Niederlanden oder Belgien.
  • Durchführung eines schulbezogenen Projektes grundsätzlich während der regulären Schulzeit. In Ausnahmen kann das Projekt auch in den Schulferien durchgeführt werden.
  • Die Maßnahme darf nicht ausschließlich touristischen Zwecken dienen.
  • Es handelt sich entweder um 1. eine bestehende Schulpartnerschaft, 2. einen Erstkontakt oder 3. die Gründung einer Schulpartnerschaft mit den Niederlanden oder Belgien.
  • Die durchführende Schule ist entweder eine 1. Schule mit einem niederländischen Unterrichtsangebot, 2. Zertifizierte Europaschule, 3. Zertifizierte Euregioprofilschule, 4. Euregioschule oder 5. Schule mit bestehender Schulpartnerschaft, die nicht in eine der anderen Kategorien fällt.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung Düsseldorf