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Förderung der einzelbetrieblichen Beratung

Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Nordrhein‑Westfalen können sich kostenfrei und individuell beraten lassen – zu Themen wie Betriebsführung, Tierhaltung, Klimaschutz oder ökologischem Landbau. Die Beratung hilft, den Betrieb zukunftssicher und nachhaltig aufzustellen.
Antragsfrist:
14.10.2024 31.12.2026
Antragstellung möglich

Land- und Forstwirte
Land- und Forstwirtschaft
Zuschuss/Zuweisung

Ziel des Programms ist es, Betriebe der Landwirtschaft unddes Gartenbaus in Nordrhein‑Westfalen zu stärken: wettbewerbsfähig, nachhaltig, klima‑, umwelt‑ und naturschonend sowie an den Klimawandel angepasst und multifunktional. Gefördert wird eine individuelle Beratung in Form verschiedener Beratungsmodule. Diese Module wenden sich etwa an Betriebs‑ und Geschäftsführungsthemen, Pflanzenbau, Tierhaltung, Klimaschutz oder ökologischen Landbau. Die Beratungsleistung erfolgt zwischen einer anerkannten Beratungsorganisation und einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb mit Sitz in Nordrhein‑Westfalen.

Die Beratung soll konkrete Verbesserungen ermöglichen. Sie zielt darauf ab, die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit eines Betriebes zu erhöhen sowie Umwelt‑, Klima‑ und Tiergerechtheits‑Aspekte zu berücksichtigen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Beratungsorganisationen

Fördervoraussetzungen

  • Der Betrieb muss in Nordrhein‑Westfalen liegen und der Landwirtschaft oder dem Gartenbau zuzuordnen sein.
  • Die Beratungsorganisation muss über geschultes und qualifiziertes Personal, Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Beratungsbereiche verfügen.
  • Es muss ein schriftlicher Beratungsvertrag mit einer anerkannten Beratungsorganisation abgeschlossen werden.
  • Die Beratung umfasst mindestens zehn Stunden, davon mindestens zwei Stunden als Vor-Ort-Termin im Betrieb.
  • Die Beratungsleistung muss innerhalb von vier Monaten abgeschlossen werden.
  • Pro Betrieb können innerhalb von drei Jahren maximal 25.000 Euro Förderung in Anspruch genommen werden.
  • Die Beratung muss neutral erfolgen. Wirtschaftliche Eigeninteressen der Beratungskräfte sind ausgeschlossen.
  • Eine Doppelförderung über andere Programme ist nicht zulässig.
  • Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der einzelbetrieblichen Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe des Landes Nordrhein-Westfalen (Beratungsrichtlinie)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Für jedes Beratungsthema (Modul) wird eine Pauschale von 1.868 Euro gewährt. Eine gesonderte Abrechnung einzelner Beratungskosten ist nicht nötig. Die Pauschale deckt alle Leistungen des Moduls ab.

Gefördert werden Beratungen zu verschiedenen Themen, die in sogenannte Module gegliedert sind. Dazu gehören unter anderem:
– Betriebsführung und Unternehmensentwicklung
– Pflanzenbau und Pflanzenschutz
– Tierhaltung und Tierwohl
– Ökologischer Landbau
– Klima- und Umweltschutz
– Biodiversität und Ressourcenschutz
– Digitalisierung in der Landwirtschaft
Je Thema kann ein Modul gefördert werden. Die Auswahl und Kombination richtet sich nach dem individuellen Beratungsbedarf des Betriebs.