Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren 2025/2026
15.07.2025 – 01.08.2025
Familiengrundschulzentren bilden an schon bestehenden Grundschulen im Stadtteil „Knotenpunkte“, an denen kommunale Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden. Für den Ausbau und Betrieb von Familiengrundschulzentren werden folgende Maßnahmen gefördert: Aufbau und Verstetigung eines multiprofessionellen Netzwerks zur Unterstützung von Familien im Quartier, Bündelung präventiver Angebote an der Grundschule, Verstetigung der Angebote.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger sind alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr (gemäß § 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr) und in den Regierungsbezirken Detmold und Köln - in ihrer Funktion als öffentliche Schulträger – liegen.
Fördervoraussetzungen
- Eine Zuwendung ist nur für bereits bestehende Familiengrundschulzentren möglich.
- Die weiteren Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechpersonen Familinegrundschulzentren