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Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren 2025/2026

Familiengrundschulzentren bilden an schon bestehenden Grundschulen im Stadtteil „Knotenpunkte“, an denen kommunale Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden.
Antragsfrist:
15.07.2025 01.08.2025
Antragstellung momentan nicht möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Kinder und Jugend
Schule
Familie
Kinder und Jugend
Zuschuss/Zuweisung

Familiengrundschulzentren bilden an schon bestehenden Grundschulen im Stadtteil „Knotenpunkte“, an denen kommunale Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden. Für den Ausbau und Betrieb von Familiengrundschulzentren werden folgende Maßnahmen gefördert: Aufbau und Verstetigung eines multiprofessionellen Netzwerks zur Unterstützung von Familien im Quartier, Bündelung präventiver Angebote an der Grundschule, Verstetigung der Angebote.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger sind alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr (gemäß § 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr) und in den Regierungsbezirken Detmold und Köln - in ihrer Funktion als öffentliche Schulträger – liegen.

Fördervoraussetzungen

  • Eine Zuwendung ist nur für bereits bestehende Familiengrundschulzentren möglich.
  • Die weiteren Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren 2025/2026

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechpersonen Familinegrundschulzentren

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierungen
Weiterführende Links und Downloads